Zukunftspläne
Europaparlament für EU-Verfassung bis 2009
Forderungen nach einem möglichen Aufschnüren des Textes erhielten keine Mehrheit. Allerdings sei der Ratifizierungsprozess nach den Referenden in Frankreich und den Niederlanden in unüberwindliche Schwierigkeiten geraten, stellt das Europaparlament fest. Verworfen wurde von den EU-Parlamentariern auch die Option, die Verfassung 2009 zu einer europaweiten Volksabstimmung vorzulegen.
Die Abgeordneten machten allerdings deutlich, dass es nach dem derzeitigen Vertrag von Nizza nicht möglich sei, die EU nach den Beitritten Rumäniens und Bulgariens erneut zu erweitern - dies ist vor allem ein Hinweis auf die Kandidatenländer Kroatien und die Türkei.
"Die Verfassung ist nicht tot", zeigte sich Voggenhuber dennoch mit dem Ergebnis zufrieden. Das EU-Parlament habe die Initiative inmitten von vielen Irritationen und der "Katzenmusik der Regierungen" ergriffen. Er hoffe, dass die österreichische Ratspräsidentschaft diese Initiative aufgreife. Wenn die Entschließung auch keine Änderungen am aktuellen Text verlange, so könne dennoch nicht die Botschaft der EU-Parlaments sein, "dass wir wieder mit demselben Text kommen".
Demgegenüber erklärte der Präsident des Verfassungsausschusses im EU-Parlament, der SPD-Europaabgeordnete Jo Leinen: "Alle Versuche, dieses historische Projekt für tot zu erklären oder den vorhandenen Kompromiss aufzubrechen, wurden abgelehnt."
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