Promi-Einbürgerungen

Eiltempo-Pässe für Künstler und Sportler, aber …

Österreich
01.05.2026 20:00

Der rot-weiß-rote Pass kann auch im Schnellverfahren verliehen werden. Mehr oder weniger prominente Sportler und Künstler erhalten im Eiltempo die Staatsbürgerschaft. Die „Krone“ fragte bei einem renommierten Verfassungsjuristen nach, was die Kriterien sind – und warum oft auf unternehmerische Leistungsträger, die hier Arbeitsplätze schaffen und Steuern zahlen wollen, vergessen wird. 

Tennis-Model Anastasia Potapova und Opern-Diva Anna Netrebko haben ihn, während andere, die hier auch etwas aufbauen und Steuern zahlen wollen, oft sehr lange oder gar vergeblich darauf warten – die Rede ist vom begehrten rot-weiß-roten Pass bzw. sogenannten Promi-Einbürgerungen durch die Regierung im Ministerrat.

Eine Möglichkeit, den Standort in der Dauerkrise zu stärken
Denn die österreichische Staatsbürgerschaft kann auch für außerordentliche Leistungen verliehen werden. Dasselbe gilt aber eigentlich etwa auch für Investitionen in Unternehmen samt Schaffung von Arbeitsplätzen hierzulande. Zuständig ist das Wirtschaftsministerium.

Eine durchaus wichtige Möglichkeit, den Standort in der gefühlten Dauerkrise zu stärken. Während andere Länder aktiv dafür werben, dämmert Österreich eher im Dornröschenschlaf dahin. Die „Krone“ fragte beim renommierten Verfassungsrechtler Peter Bußjäger nach, was denn die Kriterien dafür sind.

§ 10 Abs. 6 des Staatsbürgerschaftsgesetzes (Verfassungsbestimmung)

... besagt, dass eine erleichterte Verleihung der Staatsbürgerschaft für den Fremden in Fällen möglich ist, in welchen dies wegen der „bereits erbrachten und von ihm noch zu erwartenden außerordentlichen Leistungen im besonderen Interesse der Republik liegt“.

Davon profitieren bekanntermaßen vor allem Sportler und Künstler. Allerdings gilt diese Bestimmung eben auch bei wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Leistungen.

„Arbeitsplätze in einem relevanten Ausmaß schaffen“
„Die Bundesregierung, die für diese Beurteilung ausschließlich zuständig ist, hat einen Kriterienkatalog erarbeitet. Dieser ist meines Erachtens durchaus vernünftig. Abgestellt wird darauf, wie leistungsfähig das Unternehmen ist, das die betreffende Person führt, ob Arbeitsplätze in einem relevanten Ausmaß geschaffen und Investitionen getätigt werden“, analysiert der Universitätsprofessor.

Das Anforderungsprofil besage auch prinzipiell zu Recht, dass bloße Geldflüsse (wenn z.B. ein hoher Geldbetrag bei einer österreichischen Bank veranlagt wird oder ein Grundstück gekauft wird) nicht ausreichend sind. Allerdings, so der Verfassungsrechtler, dürfe man die Vorgaben nicht zu restriktiv anwenden: Im Ergebnis sei dann jede Investition ein „Geldfluss“. Es kommt jedoch darauf an, welches Ergebnis erzielt wird. Also ob nachhaltig investiert wird, Arbeitsplätze geschaffen oder innovationsstarke Unternehmen finanziell unterstützt werden.

Zitat Icon

In diesen Fällen ist es ja auch eine Investition in die Zukunft, bei der man nicht weiß, ob sie sich tatsächlich rechnen wird.

Verfassungsexperte Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger

Kriterien laut Experten besonders streng ausgelegt
Und warum bekommen dann kaum ausländische Firmengründer hier, die ja auch Arbeitsplätze schaffen und somit Steuern zahlen, sondern großteils Künstler und Sportler den österreichischen Pass? „Soweit ich den Eindruck habe, werden die Vorgaben gerade dann, wenn es um Unternehmer geht, sehr lange und eingehend geprüft und die Kriterien offenbar besonders streng ausgelegt. Hingegen scheint es so, dass bei Sportlern das Risiko, dass nicht klar ist, welchen Beitrag sie wirklich zur Entwicklung des österreichischen Sports leisten werden, eher in Kauf genommen wird“, so Bußjäger.

Vergibt dann die Republik hier nicht eine Chance, sich als attraktiver Standort im internationalen Wettbewerb zu beweisen? Das kritische Fazit des Verfassungsrechtlers: „Ich habe den Eindruck, man ist zuweilen besonders ängstlich! Es kann natürlich nicht darum gehen, ,goldene Pässe‘ zu vergeben, also irgendwelche reiche Personen zu begünstigen. Man muss die Bestimmungen mit Augenmaß anwenden.“

Investition in Zukunft für die Erhaltung unseres Wohlstandes
Aber es sei offenkundig so, dass der Verfassungsgesetzgeber es ermöglichen wollte, dass Personen, die in Österreich nachhaltige Investitionen tätigen und durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in innovationsstarken Sektoren oder in exportorientierten Branchen zu einer Stärkung des Wirtschaftsstandorts beitragen, genauso leicht eine Staatsbürgerschaft erhalten können, wie dies etwa bei Sportlern der Fall ist.

„In diesen Fällen ist es ja auch eine Investition in die Zukunft, bei der man nicht weiß, ob sie sich tatsächlich rechnen wird“, so Bußjäger. Deshalb wollte man bei wirtschaftlichen Leistungen nicht durch zu große Zurückhaltung Investoren, „die wir für die Erhaltung unseres Wohlstands benötigen, abschrecken ...“

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