Neuer Wirbel in Krems

Privat-MRT in Klinik nur für privilegierte Ärzte?

Niederösterreich
01.05.2026 06:00

Für Wirbel in Krems sorgen Magnetresonanztomografien (MRT), die von wenigen Ärzten an der öffentlichen Uniklinik für ihre Privatpatienten gemacht werden. Spitalsbetreiber LGA beruft sich auf das Gesetz. Auch der betroffene Radiologe betont, dass alles vertraglich genau geregelt sei. 

Unmut über „privilegierte“ Zugänge zum öffentlich finanzierten MRT-Gerät an der Uni-Klinik Krems! Konkret geht es um den Leiter der Spitals-Radiologie, Dr. Domagoj Javor. Die Arzt-Koryphäe ist im Krankenhaus mit der Privatordination „MRT 360“ eingemietet. Aufregung gibt es nun, weil der Mediziner Privatpatienten die MRT-Untersuchungen in der Klinik ermöglicht und verrechnet (siehe Faximile oben).

Denn die Landesgesundheitsagentur (LGA) betone immer wieder, Medizin-Geräte nicht für den niedergelassenen Bereich bereitzustellen. Auch andere Ärzte würden Zugang zum MRT-Gerät im Spital haben wollen, es gäbe aber weder transparente Kostensätze noch Richtlinien oder eine andere Möglichkeit, um das Gerät überhaupt mitzunutzen, heißt es.

Heftige Kritik von Hergovich
Auch SPÖ-Landeschef Sven Hergovich kritisiert die Ungleichbehandlung. Besonders dreist sei, dass in Krems mit „schnellen Terminen sowie benutzerfreundlicher und effektiver Lösung“ geworben wird: „Öffentliche Infrastruktur, die wir alle mit unseren Beiträgen bezahlen, wird also für schnellere Termine von Besserverdienern genutzt!“, sieht Hergovich einen weiteren LGA-Skandal und fordert faire Bedingungen.

Zitat Icon

Das ist ein Skandal: Öffentliche Infrastruktur, die wir alle bezahlen, wird also für schnellere Termine von Besserverdienern genutzt!

SPÖ-Landeschef Sven Hergovich

Radiologe wehrt sich
„Ich nutze meine Privatordination nur an wenigen Nachmittagen pro Monat und strikt außerhalb der regulären Geräte-Betriebszeit“, entgegnet Javor auf „Krone“-Anfrage, dass er einen offiziellen Kooperationsvertrag mit der LGA habe. Zudem sei darin ausdrücklich vereinbart, „dass unvorhersehbare und unaufschiebbare Untersuchungen von Akutpatienten“ der Uniklinik auch während seiner Zeiten vorrangig zu behandeln wären und dass darauf penibel geachtet werde.

Spitalsbetreiber: „Handeln nach Gesetz“
Die LGA betont, dass von Gesetzes wegen jeder Arzt die Möglichkeit haben müsse, eine Kooperation einzugehen, sofern Ressourcen vorhanden sind. Zumindest ein kostendeckendes Entgelt inklusive Sach- und Personalaufwand müsse dafür verrechnet werden. Privatpatienten müssten das MRT auch vollständig selbst bezahlen.

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