Viele Jugendliche müssen im Rahmen ihrer Schulausbildung auch ein Pflichtpraktikum absolvieren. Wie soll der Vertrag ausschauen und was ist sonst noch zu beachten? Der „Krone“-Schulratgeber gibt dazu wichtige Antworten.
Viele Tiroler Schülerinnen und Schüler der berufsbildenden höheren Schulen (HLT, HAK, HTL, HLW, BAKIP) und Fachschulen stehen vor ihrem – teilweise mehrmonatigen – Pflichtpraktikum. Manche mit gemischten Gefühlen, was auf sie zukommt. Was sollten sie jetzt schon in ihrem Reisekoffer haben? Neben einer großen Portion Optimismus und Neugierde jedenfalls auch einen schriftlichen Praktikumsvertrag. Er bezieht sich in der Regel auf formale Aspekte wie zum Beispiel Arbeitszeiten, Einsatzbereiche und mitunter finanzielle Vergütung. Gerade die Entgeltthematik sollte geklärt sein. Denn nur im Tourismusbereich ist die Bezahlung genau geregelt – sie entspricht der Lehrlingsentschädigung. In den anderen Bereichen ist das leider nicht der Fall. Wirtschaft und Politik haben hier extremen Handlungsbedarf.
Schulen bieten Begleitung
Wie sieht eine mögliche Praktikumsbegleitung aus? Etliche Schulen stellen ihren Schülern eine eigene Liste von Praktikumsbetrieben mit teilweiser Bewertung durch frühere Praktikantinnen und Praktikanten zur Verfügung. In manchen Schulen ist zudem eine Ansprechperson für die Praktikumsbegleitung – vor allem bei Problemen – der Praktikanten vorgesehen. Bei allfälligen Problemen spielen jedoch auch die Eltern eine bedeutsame Rolle. Sie sind oft erste Ansprechpersonen, besonders in der Umstellungsphase am Praktikumsanfang. Dabei ist es ratsam, bei anfänglichen Schwierigkeiten nicht sofort einzugreifen, nicht wegen Kleinigkeiten sofort im Namen der Kinder auf den Plan treten, sondern deren „Selbstlösungskraft“ zu unterstützen.
Bei kniffligen Problemen hilft die AK
Für größere Probleme gibt es auch Hilfe bei den Schulen und bei der Arbeiterkammer. Letztendlich ist auch ein Praktikumswechsel anzudenken und möglich. Ist ein Pflichtpraktikum aus unvorhersehbaren oder unabwendbaren Gründen unmöglich, kann die Schulleitung bzw. Bildungsbehörde pardonieren. Allerdings sind diese Gründe glaubhaft nachzuweisen.
Fragen an „Krone“-Schulratgeber Manfred Jordan gerne per Mail an: schulratgeber-tirol@kronenzeitung.at
Eine interessante Praktikumsalternative im Ausland bietet Erasmus+. Der Mehrwert: Fremdsprachenförderung, Berufserfahrung im europäischen Ausland, Stärkung sozialer und persönlicher Kompetenzen und eine zweifache Finanzunterstützung: Durch ein Monatsstipendium zwischen 690 und 750 Euro – je nach Land – und eine Reisekostenpauschale – je nach Entfernung – von bis zu 360 Euro.
Spezielle Beratung und Begleitung bietet die Standortagentur Tirol (Innsbruck, Ing.-Etzel-Straße 17/2. Stock, Tel: 0512/576262). Weitere Infos: Arbeiterkammer Tirol und Wegweiser des Bildungsministeriums.
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