NGOs laufen Sturm

Familiennachzug: Beschwerde in Brüssel eingelegt

Außenpolitik
27.04.2026 15:37
Porträt von krone.at
Von krone.at

Wegen des Stopps der Familienzusammenführung für Schutzberechtigte in Österreich haben mehrere Menschenrechtsorganisationen bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt. Sie fordern die Brüsseler Behörde auf, die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich zu prüfen und wollen eine „gerichtliche Klärung“. 

Der Stopp des Familiennachzugs, der vorerst bis Jahresmitte gilt, sei rechtswidrig, schreiben u.a. Asylkoordination und Diakonie in einer Aussendung. Der von Österreich behauptete Ausnahmezustand und die Gefährdung der öffentlichen Ordnung würden nicht vorliegen.

„Der Gerichtshof der Europäischen Union hat wiederholt klargestellt, dass EU-Vorgaben nicht einseitig und ohne Einbindung der EU-Institutionen außer Kraft gesetzt werden dürfen“, heißt es in der Aussendung vom Montag.

Erosion des Unionsrechts befürchtet
Der Sprecher der Asylkoordination Österreich, Lukas Gahleitner-Gertz, fordert vom zuständigen EU-Kommissar und ehemaligen Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) „ein klares Wort“. Schweigen schaffe Unsicherheit, „gefragt ist ein unmissverständliches Bekenntnis, dass europäisches Recht für alle gilt und konsequent durchgesetzt wird“. Ansonsten drohe eine Erosion des Unionsrechts.

Argumentiert wird auch abseits rein rechtlicher Überlegungen. „Integration kann nur gelingen, wenn Familien in Sicherheit sind und gemeinsam ein neues Leben in Österreich aufbauen. Wer Integration will, darf Familien nicht auseinanderhalten“, sagt Diakonie-Integrationsexperte Christoph Riedl.

Die Beschwerde eingebracht haben neben Asylkoordination und Diakonie auch das International Refugee Assistance Project (IRAP) sowie die polnische NGO Stowarzyszenie Interwencji Prawnej. Unterstützt werde sie von dem Juristen Anuscheh Farahat und Anne Kühler.

Stopp um sechs Monate verlängert
Der Stopp des Familiennachzugs war Mitte 2025 eingeführt und mit Jahresanfang um weitere sechs Monate verlängert worden. Ab Mitte 2026 soll es dann laut Plänen des Innenministeriums eine Quotenregelung geben.

Im Innenministerium gibt man sich angesichts der Beschwerde „sehr gelassen“. Der Familiennachzug werde durch den Asylpakt (EU-Migrationspakt; Anm.) neu geregelt und sei Teil „einer harten und gerechten Asylpolitik“, heißt es in einem Statement aus dem Ministerium. Das Schreiben selbst liege weder dem Innenministerium, „noch dem zuständigen Kommissar“ (Brunner; Anm.) vor.

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