Eine von der Vorarlberger Eigentümervereinigung (VEV) im April veröffentlichte Studie zeigt, dass die Regelung nicht nur ihr Ziel verfehlt, sondern auch einige Eigentümer trifft, die ihre Wohnungen und Häuser aus den verschiedensten Gründen gar nicht vermieten können.
Sowohl bei der Vorarlberger Eigentümervereinigung (VEV) als auch in Rechtsanwaltskanzleien hatten sich die Anfragen bezüglich Leerstandsangaben gehäuft – für die Verantwortlichen der VEV ein Anlass, sich die in Vorarlberg eingeführte Maßnahme im Rahmen einer Studie etwas genauer anzusehen.
Spekulativer Leerstand beträgt nur 1 Prozent
Das Ergebnis: Die Regelung verfehlt zum einen ihr Ziel, denn Leerstand ist in den wenigsten Fällen auf spekulative Gründe zurückzuführen ist. Das Ausmaß an kurzfristig aktivierbaren leerstehenden Wohnungen wurde nur auf etwa 2000 geschätzt. Verglichen mit der gesamten Anzahl an Haushalten in Vorarlberg fällt also nur 1 Prozent auf den spekulativen Leerstand.
Zum anderen trifft die Leerstandsabgabe laut VEV-Präsident Markus Hagen in vielen Fällen jene, die ihr Eigentum gar nicht vermieten können. Es gibt keine Ausnahmen für Wohnungen, die saniert oder instand gesetzt werden, für Wohnungen, die trotz ernsthafter Bemühungen nicht vermietbar sind oder die sich im laufenden Verlassenschaftsverfahren oder Verkaufsprozess befinden. Auch spielt es keine Rolle, ob die Eigentümer alt, krank, geistig beeinträchtigt sind oder nicht über die finanziellen Mittel für mögliche Sanierungen verfügen.
Offenbar nur zusätzliche Einnahmequelle für Gemeinden
Bis dato höre man seitens Gemeinden, die die Leerstandsabgabe in Vorarlberg eingeführt haben, vieles von den bereits erzielten Einnahmen, die bereits weit über der Millionengrenze liegen dürften. Wenig aber höre man von Zahlen über den aktivierten Leerstand. Und schon gar nichts darüber, dass sich eine – ohnedies nicht ernsthaft erwartete – Wirkung am Wohnungsmarkt zeigen würde, kritisieren Hagen und seine Mitstreiter.
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