„Argumentation hinkt“

Arbeitgeber zieht Jobangebot für Schwangere zurück

Wien
23.04.2026 08:17

„In unserer Gesellschaft muss sich noch viel ändern“, zeigt sich eine Juristin der Arbeiterkammer (AK) in Hinblick auf einen aktuellen Fall entrüstet: So wurde einer Wienerin ein unbefristetes Arbeitsverhältnis plötzlich abgesagt – just, als sie ihre Schwangerschaft bekannt gab.

„Eine Schwangerschaft darf keine Rolle dabei spielen, ob ein Dienstverhältnis verlängert wird oder nicht. So ist die Rechtslage“, zeigt sich Bianca Fadler, Juristin in der Abteilung Rechtsschutz der AK Wien, in Hinblick auf einen aktuellen Fall entrüstet. 

Dienstplan für Folgemonat erhalten
Es geht dabei um eine Wienerin, die bereits drei Monate lang in einem neuen Job arbeitete – wie üblich, vorerst zur Probe. Die Wienerin machte sich gut, der Job sollte standardmäßig in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergehen. Die Frau erhielt auch schon den Dienstplan für den nächsten Arbeitsmonat.

Die Wienerin freute sich und teilte ihrem Arbeitgeber im Zuge dessen mit, dass sie schwanger sei. Und dann kam die Wende: Plötzlich war keine Rede mehr von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, ganz im Gegenteil: Das Dienstverhältnis wurde nicht verlängert.

Chancenlos am Arbeitsmarkt
Verzweifelt wandte sich die Wienerin, die bereits Mutter eines Kindes ist, an die Arbeiterkammer. Als Schwangere war sie nun absolut chancenlos am Arbeitsmarkt, sie hatte keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und stand somit vor einer finanziellen Katastrophe.

Fadler handelte daraufhin sofort und forderte vom Arbeitgeber alle Entgeltansprüche der Frau bis zum Eintritt des Mutterschutzes sowie ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Zitat Icon

Konkrete Vorwürfe oder Probleme konnte der Arbeitgeber nicht anführen. Es gab auch keine Verwarnungen oder ein protokolliertes Feedbackgespräch.

AK-Juristin Bianca Fadler

Der Arbeitgeber behauptete zunächst, die Arbeitsleistung sei für eine unbefristete Stelle mangelhaft gewesen. Dafür gab es jedoch keinerlei Belege vor Gericht. Noch bevor es zu einem Urteil kam, lenkte der Arbeitgeber ein. „Letztlich hat der Arbeitgeber wohl auch eingesehen, dass seine Argumentation stark hinkt. Sonst hätten wir das unbefristete Dienstverhältnis und die offenen Entgeltansprüche über 9000 Euro wohl nicht im Vergleichsweg erhalten“, zeigt sich Fadler über den Ausgang zufrieden.

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