Haben Sie noch welche?

Klimabonus-Gutscheine: Abgelaufen und verfallen!

Ombudsfrau
22.04.2026 17:00
Porträt von Ombudsfrau
Von Ombudsfrau

Ein Leser wunderte sich, warum die 30-Jahre-Gültigkeitsregel hier nicht gilt? Das zuständige Klimaministerium klärt auf.

Als Gottfried K. aus Niederösterreich in den vergangenen Wochen Pluxee-Wertgutscheine vom Klimabonus bei seinem nahegelegenen Supermarkt einlösen wollte, wurden sie nicht mehr angenommen. Ihre Gültigkeit endete bereits mit dem 31. Dezember 2025.

Nach ergebnisloser Anfrage bei Pluxee – dort hieß es, die Zuständigkeit läge beim Klimaministerium – wandte sich Herr K. an die Ombudsfrau und wollte wissen, warum hier die vom OGH bestätigte 30-jährige Gültigkeit von Gutscheinen nicht zum Tragen komme.

Gutscheine ohne Gegenleistung
Eine berechtigte Frage. Aus dem Klimaministerium hieß es dazu, die Vorgabe der allgemeinen Gültigkeit von Gutscheinen für 30 Jahre finde in Zusammenhang mit dem Klimabonus keine Anwendung, da die Empfänger diese ohne Gegenleistung erhalten haben. Zudem sei die Gegenverrechnung mit dem Gutscheinanbieter Pluxee (ehemals Sodexo) bereits erfolgt und daher auch eine nachträgliche Auszahlung des Gutscheinbetrages leider nicht mehr möglich.

Kein Entgegenkommen möglich
Und weiter: Gerade durch die Möglichkeit einer Bargeldablöse hatten Personen mehr als ein Jahr Zeit, die Gutscheine in unbegrenzt gültiges Geld einzutauschen. Man bedauere, aber eine Kulanzlösung sei hier einfach nicht möglich.

Schlechte Nachrichten also für all jene, die ihre Gutscheine noch nicht eingelöst haben!

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