Eine Serie von Steinschlag-Schäden auf der A 22 verursachten hohe Kosten bei einem Pendler aus Korneuburg. Und nicht nur bei ihm! Wer dafür haftet, erklärt nun der ÖAMTC.
Ein kleiner Stein, der mit voller Wucht auf die Windschutzscheibe einschlägt kann kleine, aber schwerwiegende Risse im Glas verursachen. Pendler Daniel R., der aus Wien nach Korneuburg gezogen ist, ärgert sich, dass er seitdem schon dreimal eine Windschutzscheibe wegen Steinschlags wechseln musste. Im Abschnitt der A 22 zwischen zwischen Stockerau und Strebersdorf ist R. da aber bei weitem nicht der Einzige!
Autobahnbetreiber Asfinag ist das Problem durchaus bekannt. 1700 Euro pro Scheibe musste Daniel R. ohne Vollkasko blechen. Aber ist der Autofahrer da auch „selbst Schuld“ oder trägt die Asfinag oder womöglich die Lastkraftwagenfahrer Verantwortung für die gebrochene Scheibe? „Auf Autobahnen haben wir dieses Thema immer wieder“, erklärt Öamtc-Jurist Nikolaus Authried. Die rechtliche Lage dabei sei eine Grauzone – also vom Einzelfall abhängig. Grundsätzlich gilt: Da eine Maut gezahlt wird, gelten strengere Maßstäbe als etwa bei Gemeindestraßen. „Das heißt: gibt es einen Schaden auf der Fahrbahn, muss die Asfinag im Zweifel nachweisen, nicht fahrlässig gehandelt zu haben“, sagt der Experte. Das ist in diesem Fall passiert – die Verschmutzung wird in regelmäßigen Abständen beseitigt. Nach häufigeren Beschwerden, fuhren die Reinigungsautos sogar mehrmals täglich.
Passt man das Tempo nicht an die erkennbare Gefahr an, könnte er/seine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen müssen.

Rechtsexperte ÖAMTC NÖ, Wien, Burgenland
Bild: ÖAMTC/Postl
In der Nähe des Autobahnabschnitts befinden sich Schotterwerke. Würden Lkw Streusplitt von dort verschleppen, sei es nicht zumutbar, dass die Asfinag ständig reinigt, meint Authried. „Will ein Fahrer rechtlich dagegen vorgehen, müsste man messen, wie oft hier wirklich Laster fahren.“
Autofahrer selbst in der Pflicht
Und auch die Autofahrer selbst stehen zum Teil in der Verantwortung: Wer erkennt, dass auf der Fahrbahn momentan viel Streusplitt liegt, muss sein Fahrverhalten auch dementsprechend anpassen. Rast jemand mit voller Geschwindigkeit über die A 22 und schleudert damit Steine auf nachkommende Pkw, könnte er die Scheibe sogar zahlen müssen. Weil das aber schwer zu beweisen ist, bleiben die springenden Steine genauso überraschend wie vor das Auto springende Wildtiere.
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