Ab 14. Juni darf Marmelade in allen Obstvarianten im Handel wieder so heißen. Das ändert sich mit der sogenannten „EU-Frühstücksrichtlinie“, die zuletzt in nationales Recht gegossen wurde. Neuerungen bringt das Gesetz auch für die Vermarktung von Honig.
Neben den Bezeichnungsregeln wird mit der Novelle auch der Mindestfruchtgehalt von Marmeladen angepasst – von bisher 350 auf 450 Gramm pro Kilogramm, bei „extra“-Produkten auf 500 Gramm. Damit sollen der Zuckergehalt reduziert und eine gesündere Zusammensetzung gefördert werden.
Mehr Transparenz bei Honig
Bei Honig ändern sich die Kennzeichnungsregelungen. Künftig müssen bei Honigmischungen alle Ursprungsländer sowie ihre Prozentanteile nachvollziehbar am Etikett ausgewiesen werden. Verpflichtend war bei Honigmischungen bisher nur die Angabe, ob das Produkt aus der EU stammt oder nicht.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.