Versuchte Nötigung

Vater kündigte an: „Hey, Polizei, ich werde…!“

Burgenland
20.04.2026 09:00

Die Ex-Freundin seines Sohnes war einem 44-jährigen Burgenländer ein Dorn im Auge. Deshalb kündigte er bei der Exekutive via eMail eine Straftat an. Diese Aktion blieb nicht ohne Folgen. 

Vor zwei Jahren musste sich der Nordburgenländer am Landesgericht Eisenstadt wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt verantworten. Der 44-Jährige wurde zu acht Monaten bedingt verurteilt, weil er sich Beamten in den Weg gestellt hatte, die seinen volljährigen Sohn von daheim mitnehmen wollten.

Wollte Sohn schützen
Diesmal dreht sich’s um ein eMail an die Polizei, in dem der Mann angekündigt hatte, gewalttätig gegen die Ex-Freundin seines Sohnes zu werden, sollte diese noch ein Mal an dessen Adresse vorbeifahren. Dann käme es nämlich „zu einem Einsatz mit vermeidbarer schwerer Körperverletzung“.

Logisch, die Richterin fragt, was ihm da eingefallen sei. „Ich wollte diese Frau weghaben vom Haus und wählte eben diesen Weg.“ Weil: „Ich war bei der Polizei. Aber die haben mich ungehört weggeschickt mit den Worten ,Nein, du sicher nicht’. Und ich wusste, wenn ich auf Senden drücke, dass sie dann mit Sicherheit umgehend vor der Tür stehen.“

So weit, so verwirrend.

Sex-Videos mit anderem
Der Angeklagte beginnt, die Hintergründe offenzulegen. Sein Sohn sei schon seit Jahren nicht in bester psychischer Verfassung und benötige eigentlich eine sonderpädagogische Behandlung. „Und dann schickt ihm diese Frau nach der Trennung ein Video, wie sie mit einem anderen Typen Geschlechtsverkehr hat. Ich hatte große Sorge, dass er sich was antut. Dass er jemand anders was antut. Das, was sie gemacht hat, ist Mobbing und Bloßstellen.“ Ja, er sei schuldig, weil er das eMail geschrieben hat. „Aber es war ein Hilfeschrei! Ich wollte meinen Sohn nicht im Stich lassen.“

Teures Nachspiel
Der Unternehmer zieht die 4080 Euro Geldbuße der 60-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe vor. Die sechs Monate bedingt auf drei Jahre werden ebenso abgenickt wie das ausgesprochene Annäherungs- und Betretungsverbot. Es hat fast den Anschein: Schnell weg hier!

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