In der Gesellschaft braucht es längst keine Ehe mehr, um offiziell zusammenzugehören. Erbrechtlich gesehen ist das allerdings anders: Lebensgefährten spielen hier nämlich kaum eine Rolle. Wir wissen, wie Sie auch ohne Jawort zum Erbe kommen!
Wer dem bzw. der Allerliebsten etwas hinterlassen möchte, ohne verheiratet zu sein bzw. ohne in einer eingetragenen Partnerschaft zu leben, sollte lieber ein Testament verfassen. Denn in der Regel gehen Lebensgefährten sonst leer aus. Im Erbrecht gilt man überhaupt erst als Lebensgefährte, „wenn man zumindest die letzten drei Jahre in einer Lebensgemeinschaft gemeinsam in einem Haushalt gelebt hat“, wissen die Erbrechtsexperten Vincent Schneider und Wendelin Moritz – und sie wissen noch mehr. Weiterlesen!
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