Lebenslang für Morde

„Er sagte ,Guten Morgen Papa‘, dann schlug ich zu“

Oberösterreich
15.04.2026 12:15

Ein 78-Jähriger soll am 27. Oktober des Vorjahres seine Ehefrau und den behinderten Sohn getötet haben. Vor Gericht beschrieb der Angeklagte ruhig und völlig emotionslos, wie er seine schrecklichen Taten durchgeführt hatte. Auch Bilder der brutalen Szenen wurden gezeigt. Das Urteil: Lebenslang.

Jeder Mordprozess ist auf seine eigene Art erschütternd. Der Fall, der am Mittwoch am Landesgericht Steyr verhandelt wurde, ging allen tief ins Mark. Der Angeklagte, ein 78-jähriger Pensionist aus Enns, soll seine Ehefrau (70) und einen der drei gemeinsamen Söhne (41) erst mit einer Bratpfanne niedergeschlagen haben, sich dann auf sie gesetzt, seine Opfer gewürgt, und schließlich mit jeweils zwei tödlichen Stichen umgebracht haben.

Leise und emotionslos
Der dünne Pensionist sitzt zusammengesunken auf dem Anklagestuhl im Schwurgerichtssaal am Landesgericht Steyr. Mit leiser Stimme, aber komplett emotionslos, berichtete er von jenem folgenschweren Morgen. „Meine Frau hat gesagt, sie fühlt sich überfordert, weil alles an ihr hängen bleibt. Es hat sich ein Streitgespräch entwickelt, bis wir uns nur mehr angeschrien haben, und sie fest entschlossen war, die Scheidung einzureichen, und ich müsse ausziehen, weil ihr das Haus gehört“, so der 78-Jährige, der aufgrund beginnender Demenz und Spätfolgen seines zweiten Herzinfarktes ebenfalls immer mehr überfordert war. Außerdem leidet er an einer Depression, die Medikamente hatte er schon Monate zuvor abgesetzt.

Wie beim Tennisaufschlug zugeschlagen
Er sei in ein anderes Zimmer gegangen, wo er rund zehn Minuten reflektiert habe. Dabei kam er zum Entschluss – die Gattin muss weg. „Also habe ich aus der Küche eine Bratpfanne geholt, und wie beim Tennisaufschlag von hinten auf ihren Kopf geschlagen. Dann habe ich sie gewürgt, aber sie hat immer noch geatmet“, so der grauhaarige, hagere Mann in ruhigem Ton. Anschließend holte er das längste Küchenmesser, das er finden konnte, und stach damit zweimal zu – durch Herz und Lunge, sodass die Messerspitze am Fußboden anstieß. „Ich habe ein langes Messer geholt, weil ich sicher sein wollte, dass es zum Tod führt. Ich war der Meinung, mit einem langen Messer habe ich den größten Erfolg“, so der 78-Jährige.

„Papa, was tust du denn?“
Weil der beeinträchtigte, aber weitgehend selbstständige Sohn schon oft betont hatte, nicht in ein betreutes Wohninstitut ziehen zu wollen, beschloss der Vater: Auch er muss weg. „Normal steht er erst gegen halb sieben auf, er war aber schon wach und lag im Bett. Er hat zu mir gesagt ,Guten Morgen Papa‘, da habe ich zugeschlagen.“ Der ruhige, unberührte Ton ließ alle Anwesenden erschauern. Schnell erkannte der 41-Jährige mit Down-Syndrom, dass sein Vater nicht in freundlicher Absicht gekommen war, und wehrte sich noch kurz, doch er war bereits geschwächt – „Papa, was tust du denn?“, waren seine letzten Worte. Im Anschluss an die Tat legte er sich in die Badewanne, schnitt sich die Pulsadern auf und stach sich selbst in die Herzgegend – verfehlte aber lebenswichtige Organe. 

Fotos der Tatorte gezeigt
Endgültig das Blut in den Adern gefrieren ließen die erschütternden Fotos von den beiden Tatorten. Die übel zugerichteten und blutüberströmten Körper der 70-Jährigen und ihres Sohnes ließen keine Zweifel an der Brutalität der Schläge und Stiche zu. Warum sich der 78-Jährige so hartnäckig geweigert hatte, sich einer Reha oder Kur zu unterziehen, konnte er nicht sagen. Seine Antidepressiva habe er schnell wieder abgesetzt, weil ihm davon übel wurde. „Das ist während der ersten 14 Tage normal, erst danach wirken diese Mittel“, meinte Adelheid Kastner, die ein psychiatrisches Gutachten angefertigt hatte.

Unauffälliges Leben
„Der Angeklagte hat bis zur Tat ein vollkommen unauffälliges Leben gelebt – fast unnormal unauffällig. Er war sein Leben lang beim gleichen Unternehmen, 50 Jahre verheiratet, ohne ein einziges größeres Zerwürfnis. Auch hat er nicht ein einziges Mal die Hand gegen seine Frau oder seine drei Söhne erhoben“, führte die Gutachterin aus. Ein zweiter Herzinfarkt 2024 habe ihm aber sehr zu schaffen gemacht. Anstatt sich behandeln zu lassen, zog er sich immer mehr zurück, habe sich nutzlos und beschämt gefühlt, weil er auch mit Aufgaben wie dem Steuerausgleich nicht mehr fertig wurde. „Nachdem ich wenige Wochen zuvor fast einen Autounfall verursacht hätte, hat mir meine Frau auch nicht mehr zugetraut, dass ich unseren Sohn von der Arbeit in Linz abhole, was dann auch sie machen musste“, so der Ennser.

Folgen von Demenz
Als die Gattin im Streit die Scheidung ankündigte, sei das für ihn schlimm gewesen – noch viel dramatischer aber die Forderung, er solle ausziehen – dazu fühlte er sich auch geistig nicht fähig. „Demenz wird oft nur als Vergessen verstanden – aber emotionale Abflachung und eine unbeharrliche Starre gehören ebenso dazu. Er hat nicht daran gedacht, dass ihm seine anderen beiden Söhne hätten helfen können, eine neue Bleibe zu finden, oder dass er sich behandeln lassen könnte“, führte Kastner weiter aus. Auch die Worte des Sohnes hätten ihn kaltgelassen: „Er hat sich angemaßt, dass der Sohn lieber tot sein soll, als wo zu wohnen, wo er vielleicht nicht wohnen will.“

„Kein Affekt“
Trotzdem habe er bei der Tat klar gedacht, mehrmals überlegt, wie er den Tod wirksam herbeiführen könne, und dann die Tat genau so noch ein zweites Mal durchgeführt. „Er ist aus meiner Sicht klar zurechnungsfähig gewesen, und ich sehe keine Tat im Affekt“, so die Gutachterin abschließend. Auch ein gerichtsmedizinisches Gutachten war erstellt worden, mit einer einzigen Besonderheit: „Es ist eine echte Seltenheit, dass das, was wir in der Obduktion finden, sich genau mit dem deckt, was der Angeklagte beschreibt“, so Gerichtsmediziner Harald Meyer. 

Kurzer Prozess
Weil der Angeklagte voll geständig war, dauerte die Verhandlung für einen Mordprozess ungewöhnlich kurz: Noch am Vormittag zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Nach rund 30 Minuten Beratung entschieden sie mit sieben zu eins, dass der Angeklagte in beiden Fällen des Mordes schuldig ist. Dafür wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person sich in einer psychischen Ausnahmesituation befinden oder von Suizidgedanken betroffen sind, wenden Sie sich bitte an die Telefonseelsorge unter der Telefonnummer 142. Weitere Krisentelefone und Notrufnummern finden Sie HIER.
Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt