Wegen zweifachen Mords an seiner Ehefrau (70) und seinem beeinträchtigten Sohn (41) muss sich ein 78-jähriger Ennser am 15. April am Landesgericht Steyr verantworten. Ein Geschworenensenat muss über das Urteil entscheiden. Weil er geständig ist, soll schon am frühen Nachmittag eine Entscheidung fallen.
Eine schockierende Bluttat wird am 15. April am Landesgericht Steyr verhandelt. Am 27. Oktober soll ein pensionierter Familienvater und langjähriger Sportler (78) seine Ehefrau (76) und einen seiner drei Söhne (41), der an Down-Syndrom litt, mit einem Messer erstochen haben.
Streitgrund Scheidungswunsch
„Der Tat ist ein Streit vorangegangen. Zuerst hat der Angeklagte angegeben, es sei darum gegangen, dass er auf Kur fahren sollte. Später aber meinte er, seine Frau habe sich von ihm scheiden lassen wollen“, weiß Christina Forstner, Vizepräsidentin und Mediensprecherin des Landesgericht Steyr.
Nach zehn Minuten zugeschlagen
Auf den Streit sei eine rund zehnminütige Abkühlphase gefolgt, in welcher er den Entschluss gefasst habe, seine Ehefrau zu töten. Laut Anklage soll der Angeklagte erst seine Frau und dann seinen Sohn zunächst mit einer Bratpfanne von hinten niedergeschlagen und anschließend auf deren Bauch sitzend mit beiden Händen am Hals gewürgt haben. Zuletzt soll er beiden mit einem Küchenmesser mehrfache Stichverletzungen im Bereich des Brustkorbes zugefügt haben. Die Opfer verstarben durch Verbluten nach innen und außen.
Voll zurechnungsfähig
Anschließend habe er versucht, sich selbst umzubringen, kam mit leichten Verletzungen ins Spital. Laut psychiatrischem Gutachten ist er voll zurechnungsfähig. Mögliche Milderungsgründe sind seine bisherige Unbescholtenheit und sein untadeliger Lebenswandel, und dass er sich bis jetzt geständig zeigte, und volle Verantwortung übernahm.
Zehn bis 20 Jahre
Als erschwerend könnte gewertet werden, dass es zwei Taten waren, die sich gegen Angehörige gerichtet hatten, und dabei ein Messer zum Einsatz kam. Im Falle einer Verurteilung drohen dem 78-Jährigen zehn bis 20 Jahre, bzw. lebenslang. Eine Einweisung steht nicht im Raum.
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