Ein 63-Jähriger ist am Dienstag am Landesgericht Wien zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, im April 2025 einen jüdischen Geschäftsinhaber bedroht, mit Kopfhörern geschlagen und später einen Polizisten attackiert zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
„Ich bin ein persisch-iranischer Terrorist. Ich bring dich um, du scheiß Jude, dich und deine ganze Familie und dein scheiß Geschäft zünde ich an“, soll der Mann laut Opfer gesagt haben. Das Gericht sprach ihn der gefährlichen Drohung, Körperverletzung, versuchten Körperverletzung sowie des Widerstands gegen die Staatsgewalt schuldig.
Von den Vorwürfen der Beleidigung und Sachbeschädigung wurde er freigesprochen. Das beschädigte Handy des Geschäftsinhabers sei laut dessen Aussage nicht absichtlich zu Boden gefallen.
Der 46-Jährige zog außerdem die Ermächtigung zur Verfolgung der antisemitischen Beleidigung zurück. Sein Wunsch vor Gericht: „Er soll nicht mehr kommen.“ Er habe den Angeklagten mehrfach in seinem Geschäft gesehen und zeigte sich besorgt: „In der heutigen Zeit kann man nie wissen, was passiert.“
Absage wegen Panikattacke
Die Verhandlung fand ohne den Angeklagten statt, der laut Verteidiger kurzfristig wegen einer Panikattacke abgesagt hatte und sich weiterhin für „nicht schuldig“ hält. Ein früheres Urteil über 15 Monate bedingte Haft war vom Oberlandesgericht aufgehoben worden, da die Verhandlung unzulässig in seiner Abwesenheit geführt worden war. Zudem war der Mann erst kürzlich wegen anderer Delikte zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Insgesamt weist er dreizehn Vorstrafen auf.
Mit Kopfhörern am Kopf getroffen
Zum Vorfall schilderte das Opfer, der Angeklagte habe sein Geschäft am 9. April vergangenen Jahres als „scheiß Judengeschäft“ beschimpft, woraufhin es zu einem Gerangel kam. Dabei habe er ihn mit Kopfhörern „mit ganzer Wucht“ am Kopf getroffen.
I bin a Bauernmädl, wir greifen zu.
Erklärt die Zeugin vor dem Verlassen des Gerichtssaals.
Eine 68-jährige Zeugin berichtete, sie habe die Auseinandersetzung beobachtet und eingegriffen: „Hören Sie auf, Sie machen sich unglücklich“. Der Angeklagte habe den Mann wiederholt beschimpft, sei zunächst geflüchtet und dann zurückgekehrt, um erneut zuzuschlagen. „Die Kopfhörer sind in alle Richtungen zerstoben“, erinnerte sie sich. Am Ende blieb dem Opfer eine Beule. Beim Verlassen des Saals sagte die Zeugin: „I bin a Bauernmädl, wir greifen zu“.
Wollte Beamten Kopfstoß versetzen
Auch gegenüber der Polizei zeigte sich der Mann aggressiv. Ein Beamter schilderte, er habe versucht, ihm einen Kopfstoß zu versetzen, nachdem er zuvor fixiert worden war.
Auch Verteidiger von Angeklagten angegriffen
Ein Gutachten bestätigte, dass der Angeklagte zurechnungsfähig ist, jedoch aufgrund von Drogenkonsum eine eingeschränkte Impulskontrolle und emotionale Instabilität aufweist. Diese Probleme träten vor allem im Zusammenhang mit Substanzkonsum auf. Sein Verteidiger meinte dazu: „Ganz normal dürfte er nicht sein“ und gab an, selbst einmal von seinem Mandanten attackiert worden zu sein.
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