Schon vor Prozessbeginn fließen bei den Eltern von Caro Tränen. Wie berichtet, war die 20-Jährige Anfang Dezember 2022 nach einer Fettabsaugung in einer Wiener Privatklinik an den Folgen eines Sauerstoffmangels, den sie bei der OP erlitten hatte, verstorben. Der angeklagte Anästhesist bekennt sich „nicht schuldig“. Die Chirurgin tätigt als Zeugin eine geschmacklose Aussage.
Mit breiten Beinen sitzt der Mediziner, der mittlerweile in Pension ist, auf dem Anklagestuhl im Bezirksgericht Innere Stadt. Das Verfahren gegen ihn wurde nach Antrag von Opferanwalt Sascha Flatz im Vorjahr wieder aufgenommen. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung.
Mutter brachte Tochter zur Klinik
„Nicht schuldig“, stellt er gleich zu Beginn der Befragung durch den Richter klar, dass er keine Verantwortung für den tragischen Tod der Jus-Studentin übernehmen wird. Die junge Frau hatte sich damals für eine Fettabsaugung am Bauch entschieden, dafür viel Geld in die Hand genommen. „Sie hat für ihren eigenen Tod bezahlt“, so die Mutter, die ihr einziges Kind an jenem Dezembermorgen zu der Privatklinik begleitet hatte.
Laut Bezirksstaatsanwältin gibt es zwei Hauptvorwürfe gegen den Narkosearzt: „Er hat die Pulsoximetrie zur Messung der Vitalwerte an einem langen Gelnagel angebracht. Und er hat kein EKG verwendet“, sagt sie in ihrem Plädoyer.
Erst nach Medikation Monitoring angebracht?
Der Arzt widerspricht ihr: „Das ist bei einem Dämmerschlaf auch nicht nötig“, sagt er. Bevor er im Detail zu der Operation befragt wird. So würden die Patienten sehr wohl angehalten, Gelnägel vor dem Eingriff zu entfernen. „Manche kommen trotzdem mit Gelnägeln zur OP“, sagt er. Dann würde man den Pulsoximeter anhängen und schauen, ob ein Wert angezeigt wird. Ist dies der Fall, stehe dem Eingriff nichts im Wege. So sei es auch in dem Fall gewesen.
Spannend ist, dass der Arzt das Aufklärungsgespräch erst unmittelbar vor der Operation geführt hat. Und der jungen Patientin, die bis dahin als kerngesund galt, eigenen Angaben nach auch erste Mittel intravenös bereits verabreicht hat, bevor er das Monitoring am Gelnagel anbrachte.
Chirurgin blickte nicht auf den Monitor
„Ich bin fokussiert auf mein OP-Gebiet, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass der Dr. keinen Pulsoximeter angeschlossen hat“, weiß die Chirurgin nicht mehr, ob der angeklagte Anästhesist einen solchen angeschlossen hatte. Auch auf den Monitor habe sie nicht geachtet. Erst am Ende der OP habe er gesagt, dass es ein Kreislaufproblem gibt und die OP abgebrochen werden müsse. Ein Piepsgeräusch vom Monitor sei laut der Chirurgin nicht ertönt. „Wie kann das sein?“, fragt Herr Rat.
Auf die Frage des Gutachters, warum sie sich nicht daran erinnern könne, jemals einen Signalton bei einem Sauerstoffabfall im OP gehört zu haben, antwortet sie geschmacklos: „Vielleicht waren die Narkosen immer so gut, dass es nicht notwendig war.“
Ungereimtheiten bei den Zeugenaussagen
Eine diplomierte Operationsassistentin sagt als Zeugin: „Der Doktor hat gesagt, gib den Pulsoximeter drauf“, berichtet sie. Als sie zu dem Notfall in den Operationssaal gerufen wurde, war der nämlich nicht mehr am Finger der Patientin. „Ich nehme an, dass es nicht leicht war wegen der langen Fingernägel“, vermutet sie. Auch eine weitere Assistentin erinnert sich, dass der Angeklagte Probleme mit dem Anbringen des Pulsoximeters hatte: „Aufgrund der langen Nägel.“
Der Gerichtsgutachter glaubt nicht, dass Caros Herz von der einen Sekunde auf die andere zu schlagen aufgehört hat: „Normalerweise gibt es zuvor Anzeichen.“ Er sieht einen Sauerstoffmangel als wahrscheinlichste Ursache für den Herz-Kreislauf-Stillstand.
Nach zwölf Stunden Verhandlung setzt es dann schließlich einen nicht rechtskräftigen Freispruch für den Mediziner. Fehlverhalten, das kausal für den Tod der jungen Frau war, habe nicht bewiesen werden können. Die Staatsanwältin erwägt ein Rechtsmittel.
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