60 Kilogramm Cannabis in einem Jahr produziert und unter die Leute gebracht: Für drei Senioren setzte es am Landesgericht Eisenstadt empfindliche Haftstrafen. Allesamt sind sich die Männer keiner Schuld bewusst.
Erste Klasse Gymnasium. Wir lernen Schlussrechnen. Wenn ein Deka Cannabis 50 Euro kostet: Wie viel sind dann 60 Kilogramm wert? Der Taschenrechner pendelt sich bei 300.000 Euro ein. Nicht übel als Zusatzeinkommen für drei Pensionisten, um sich ihre durchschnittliche Rente von 1260 Euro monatlich aufzufetten.
Wobei, so kann man das ja nicht rechnen. Subtrahiert werden müssen freilich der Eigenkonsum, der Betrieb der Plantage im Nordburgenland und nicht zuletzt der Arbeitsaufwand – die Strapazen beim Hegen im Gewächshaus haben den Körpern arg zugesetzt.
Debatte über die Menge und einen Ernteausfall
Innerhalb nur eines Jahres sollen mehr als 900 Cannabis-Stauden in einem Hinterhof diese 60 Kilogramm an Ertrag abgeworfen haben, wie die Berechnungen der Ermittler ergaben. Das braucht Strom! Der Hauptangeklagte (61) ist mit diesen Mengen nicht einverstanden. „Es gab ja auch Ernteausfall“, sagt der sechsfach einfach vorbestrafte Burgenländer, der wie seine Kompagnons aus der U-Haft zum Prozess am Landesgericht Eisenstadt vorgeführt wird.
Die pensionierten Wiener wollen nicht zum Florieren des Geschäfts beigetragen haben. Beide bekennen sich nicht schuldig, am Verkauf beteiligt gewesen zu sein. Einer (67) gibt an, den Burgenländer lediglich bei der Aufzucht der Pflanzen unterstützt zu haben. „Ich habe dort viel gegossen, wenn er nicht da war.“ Als Gegenleistung habe er ein paar Gramm der Ernte erhalten. „Damit ich nach dem Fernsehen besser einschlafen kann“, sagt der bislang Unbescholtene. Der andere Wiener (66), dreifach einschlägig vorbestraft, gibt an, als ehemaliger Betreiber eines CPD-Shops nur die Setzlinge geliefert zu haben. „Ich habe sie vor Ort pikiert, damit sie besser gedeihen können.“
Nachbarn wunderten sich über das rege Treiben
Vor Gericht gehen die Darstellungen freilich auseinander. „Ich versuchte es zuerst alleine. Aber leider habe ich keinen grünen Daumen“, sagt der Hauptangeklagte, der seine Bekannten nach nicht enden wollendem Nachhaken nicht aus der Schusslinie nehmen wollte. „Alle haben zur Aufzucht beigetragen. Alle haben verkauft. Auch ich.“
Aufmerksam geworden auf das umtriebige Trio waren Nachbarn. Reger Betrieb in der Hauseinfahrt, Unmengen an Müll, die in die Container geworfen wurden. Da kann man leicht nachschauen, oder? Man gab der Polizei einen Tipp. Die Experten holten eine Auskunft über den Energiebedarf der Anschrift ein, legten sich auf die Lauer und schritten schließlich ein, als die Antwort des Netzbetreibers eingetroffen war: Als gelernter Elektriker war es für den Ansässigen ein Kinderspiel, eine Stromüberbrückung einzubauen. Der Netzbetreiber habe dies „eingehend geprüft“ und fordert nun 87.325 Euro Nachzahlung.
Verdutzte Blicke nach der Urteilsverkündung
Bei einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren fasste der Betreiber der Plantage viereinhalb Jahre unbedingte Haft aus. Der mutmaßliche Gießer muss laut Spruch des Schöffensenats für drei Jahre in Haft, der angebliche Lieferant der Setzlinge für vier. Alle schauen einander verdutzt an. Wie hat das bloß passieren können? Die Rechtsvertreter legen umgehend Berufung ein.
Eine Frage bleibt: Hat der Energieversorger auch bei den Nachbarn „eingehend geprüft“? Es kann ja sein, dass die Angezapften zu viel bezahlt haben. Das würde sie anzipfen.
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