Ex-Frau attackiert

Streit um die Schultaschen endet vor Gericht

Niederösterreich
14.04.2026 06:00

In St. Pölten stand eine 43-Jährige wegen Körperverletzung vor Gericht. Sie soll die Ex-Frau ihres Lebensgefährten getreten haben. Doch das „Opfer“ machte widersprüchliche Aussagen.

Etwas zu beweisen, was man nicht getan hat, sei schwer, so die Verteidigung. Ein schwelender Sorgerechtsstreit fand nun am Landesgericht St. Pölten einen strafrechtlichen Höhepunkt. Wegen Körperverletzung auf der Anklagebank: die neue Freundin (43). Sie soll die Ex-Frau (49) ihres Lebensgefährten geschlagen oder getreten haben. Das weiß selbst das Opfer nicht so genau. Die Ursache sei ein Streit um die Schultaschen der Kinder gewesen.

Vor Polizeiposten eskaliert
Schon seit Längerem habe sich die Situation zugespitzt: Am 15. Dezember des Vorjahres ist die Situation auf dem Parkplatz direkt vor einem Polizeiposten eskaliert. Zumindest aus Sicht der Ex-Frau. Zuvor hätte ihr die Exekutive beim Schultaschen-Streit helfen sollen. Diese sind für derartige „Delikte“ aber nicht zuständig. Die Frage, wann und wo sie die Ranzen ihrer Kinder ausgehändigt bekommt, versetzte die 49-Jährige dermaßen in Rage, dass sich die 43-Jährige schützend zwischen sie und ihren Ex-Mann stellte. Dabei soll sie die Ex-Frau gegen die Autotür gedrückt und ihr einen Schlag oder Tritt gegen das Schienbein verpasst haben.

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Das Opfer hat maßlos übertrieben, war nicht glaubwürdig, hat widersprüchliche Aussagen gemacht und den Tritt oder Schlag gänzlich vergessen zu erwähnen.

Richterin bei der Urteilsbegründung am Landesgericht St. Pölten

„Warum haben sie das nicht sofort angezeigt. Sie standen doch direkt vor der Polizei?“, fragt Frau Rat. Erst nach einem Gespräch mit ihrer Freundin sei sie ins Spital gefahren. „Weil es so weh tat“, so das Opfer bei seiner Einvernahme – auf eigenen Wunsch im Beisein des Gewaltschutzzentrums. Die Folge: eine Woche Krankenstand, zwei Wochen Schmerzmittel und eine Psychotherapie aufgrund von Angstzuständen nach dem Vorfall.

Video als Beweismittel
Ein Handyvideo der Angeklagten zeigt aber ein anderes Bild: Darauf ist die Ex-Frau schreiend und tobend zu hören. Von Angst und Panik, keine Spur. „Kann es nicht sein, dass Sie sich selbst an der Autotür verletzt haben“, sucht Frau Rat die Ursache für den blauen Fleck. Die 43-Jährige wurde freigesprochen. 

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