Prozess in Vorarlberg

Nach Attacke vor Wettbüro: 30-Jähriger verurteilt

Vorarlberg
14.04.2026 06:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Ein Rucksack, eine ausgekugelte Schulter und ein vorbestrafter Angeklagter, der sich keiner Schuld bewusst ist. Am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) wurde ein Fall von Körperverletzung verhandelt. 

Im November 2025 hatte die Tat vor einem Wettbüro in Feldkirch für Aufsehen gesorgt. Am Montag stand nun der 30-jährige Nigerianer wegen versuchter schwerer Körperverletzung, schwerer Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt vor Gericht und zeigte sich wenig einsichtig. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe, einen anderen Mann geschlagen und sich später im Zuge seiner Verhaftung gegen die Polizisten gewehrt zu haben. „Ich wollte nur meinen Rucksack zurück“, beteuerte er.

1000 Euro Schmerzensgeld
Das Opfer hingegen erklärte nüchtern, den Mann gar nicht zu kennen – und ihm schon gar keinen Rucksack weggenommen zu haben. Er erlitt im Zuge der Auseinandersetzung eine ausgekugelte Schulter, für die ihm der Herr Rat am Ende auch die geforderten 1000 Euro Schmerzensgeld zusprach.

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Da wurde weiter geprügelt und getreten, obwohl der Mann schon am Boden lag.

Ein Zeuge beim Prozess

Augenzeugen berichteten
Ein Lkw-Fahrer, der das Geschehen aus dem Fenster beobachtete, berichtet: „Er hat auf ihn eingeschlagen und ihn zu Boden gebracht.“ Auch ein Notfallsanitäter wurde Zeuge der Eskalation und hielt Teile davon mit dem Handy fest. „Da wurde weiter geprügelt und getreten, obwohl der Mann schon am Boden lag“, so seine Aussage.

Als schließlich die Polizei einschritt, verlagerte sich die Aggression: Zwei Beamte wurden bei der Festnahme verletzt. Die Polizisten forderten Schmerzensgeld in Höhe von 400 und 500 Euro.

„Keine Zweifel am Tatgeschehen“
Richter Alexander Wehinger zeigte sich von den Aussagen der Zeugen überzeugt: „Es bestehen keine Zweifel am Tatgeschehen.“ Mildernd wertete er den Versuch und eine verminderte Zurechnungsfähigkeit, erschwerend jedoch den raschen Rückfall des Angeklagten. Zumal seine letzte Verurteilung erst knapp zwei Monate zurückliegt. Das Urteil: sechs Monate bedingte Zusatzhaft sowie 480 Euro Geldstrafe.

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