Er habe Neujahrsschüsse in die Luft abgegeben und sei dabei ausgerutscht, weshalb Kugeln Autos trafen. Am Landesgericht Ried konnte ihm beim strafrechtlichen Prozess keine Absicht nachgewiesen werden, weshalb er freigesprochen wurde. Ganz ungeschoren kommt der 57-Jährige natürlich trotzdem nicht davon.
Einen schlechten Start ins neue Jahr hatten zwei Braunauer Autobesitzer, als sie am Neujahrstag Einschusslöcher an ihrem Ford-SUV bzw. VW-Kombi vorfanden. Der Schütze war schnell ausgeforscht: Es handelte sich um den Besitzer des Hauses, hinter dessen Hecke die beschädigten Autos geparkt waren.
Neujahrsschüsse aus Glock 17
Auf der Terrasse des türkischstämmigen Österreichers (57) fand die Polizei noch Patronenhülsen vom Kaliber neun Millimeter. Die hatte der Bewohner aus seiner legal erworbenen Glock 17 um kurz nach Mitternacht abgefeuert. Noch vor Ort wurde ein vorläufiges Waffenverbot verhängt, der Schütze angezeigt. Doch beim Prozess am Mittwoch in Ried wurde der 57-Jährige freigesprochen.
Er ist auf dem nassen Fliesenboden ausgerutscht, weshalb zwei Kugeln durch die blickdichte Hecke gegangen und in die Autos eingeschlagen sind.
Stefan Kiesl, Sprecher Landesgericht Ried im Innkreis
Durch Hecke geschossen
„Er hat die Feuerwerke gehört und hat in die Luft geschossen. Dabei ist er auf dem nassen Fliesenboden ausgerutscht, weshalb zwei Kugeln durch die blickdichte Hecke gegangen und in die Autos eingeschlagen sind“, schildert Gerichtssprecher Stefan Kiesl.
Kein Gefährdungsdelikt
Nachdem der Schütze wegen Sachbeschädigung angeklagt worden war, aber keine Absicht nachgewiesen werden konnte, wurde er freigesprochen. „Fahrlässige Sachbeschädigung ist in Österreich nicht strafbar“, weiß Kiesl. Ein Gefährdungsdelikt sei nämlich von der Staatsanwaltschaft nicht angeklagt worden, weil niemand von den Schüssen in die Luft gefährdet worden war – und vor Gericht kann laut Anklagegrundsatz nur verhandelt werden, was angeklagt wurde.
Trotzdem Folgen für Schützen
Ganz ungeschoren kommt der Braunauer aber nicht davon: Abseits des Waffenverbots wird er sich wegen der Schussabgabe verwaltungsrechtlich verantworten müssen. Zivilrechtlich wird er obendrein für die verursachten Schäden an den Autos, die rund 10.000 Euro betragen, aufkommen müssen.
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