„Ist nie passiert“

Exekutor (48) soll Kundin sexuell genötigt haben

Oberösterreich
16.04.2026 08:30

Mehrfach soll ein Gerichtsvollzieher (48) während Diensthandlungen Grenzen überschritten haben. Drei Opfer berichten von unerwünschten Küssen und unsittlichen Berührungen. Am Donnerstag steht er deshalb vor Gericht. Er bestreitet die Vorwürfe: „Das ist alles an den Haaren herbeigezogen.“

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Frühling 2025 wurde der 48-jährige Gerichtsvollzieher umgehend aus dem Dienst entlassen. Eines seiner Opfer war zur Polizei gegangen und hatte dort die Übergriffe angezeigt. Der Exekutor soll die Zwangslage der Frau ausgenutzt haben und sei sexuell übergriffig geworden.

Mehrere Delikte angeklagt
Zwei weitere Opfer aus dem Bezirk Braunau vertrauten sich unabhängig voneinander dem „neuen“ Gerichtsvollzieher an und berichteten von unerwünschten Küssen und Berührungen im Intimbereich. Am Donnerstag muss sich der 48-Jährige unter anderem wegen Missbrauch der Amtsgewalt, Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung und Nötigung vor dem Landesgericht Ried verantworten.

„Die Damen kennen sich“
Vor der Richterin bekannte sich der verheiratete 48-Jährige nicht schuldig. „Das ist alles an den Haaren herbeigezogen und nie passiert“, so der Angeklagte und weiter: „Die Damen kennen sich und haben sich abgesprochen. Eine hat die anderen aufgestachelt“.

DNA-Spuren gefunden
An einem Opfer wurden belastende DNA-Spuren an Brust, Slip oder BH gesichert. Das sei laut Angeklagten so zu erklären, dass sie ihn zuvor am Arm berührt hätte. Außerdem würde er an chronischem Husten mit Auswurf leiden. „Da hat sie etwas aufgenommen und dann an sich verteilt?“, fragt die Richterin. „Ich kann mir das nur so erklären“, so die Antwort. „Für mich hat die Dame einen psychischen Schaden“, so der 48-Jährige. Was hätte sie von den Anschuldigungen gehabt, will der Staatsanwalt wissen. „Sie will finanziell etwas herausholen“, so der ehemalige Gerichtsvollzieher.

Bis zu fünf Jahre Haft
Sein Verteidiger kündigte ein „umfangreiches Beweisverfahren“ an, was er dann durch mehrfaches Nachfragen zu bekannten Punkten und dem Vorbringen von möglichen entlastenden Dokumenten wahr macht. In der Videoeinvernahme schildert ein Opfer (33), wie es die Hand des Angeklagten mehrfach weggedrückt hätte, nachdem er sie im Intimbereich berührt habe. „Das muss er doch verstanden, haben, dass ich das nicht will“, so die 33-Jährige.

Zeuginnen tauchten nicht auf
Es sollten mehrere Zeuginnen befragt werden, doch alle ließen sich krankheitsbedingt entschuldigen. Am 30. April 2026 wird weiterverhandelt, dann soll es auch ein Urteil geben. Dem Beschuldigten – er ist auf freiem Fuß – drohen im Fall einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft.

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