Ohne Alterslimit

Empörung über legalen Verkauf von Lachgas

Oberösterreich
16.04.2026 11:20

In Deutschland wurde der Verkauf von Lachgas verboten. Das würden sich auch viele Oberösterreicher wünschen, wie eine „Krone“-Umfrage zeigt. Während der für Jugendschutz zuständige Politiker glaubt, dass die bestehende Gesetzeslage ausreicht, fordert der Linzer Sicherheitsstadtrat eine Änderung.

Dass Lachgas immer mehr zur Partydroge junger Menschen geworden ist, führte dazu, dass in Deutschland dessen Verkauf seit Sonntag verboten ist. Minderjährige dürfen das gesundheitsschädliche Gas dort nun weder kaufen noch besitzen. Wie berichtet, wünscht sich der Chef des Instituts für Suchtprävention vergleichbare Einschränkungen auch in Oberösterreich.

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Lachgas gehört verboten. Es ist nachgewiesen, dass es das Hirn kaputt macht. Ich verstehe nicht, wie das noch verkauft werden darf.

Walter Brenner (58, Linz)

Verkauf sollte verboten werden
Gesundheitsreferentin Christine Haberlander (ÖVP) fordert eine Verschärfung des Jugendschutzes, während der zuständige Landesrat Martin Winkler (SPÖ) glaubt, mit der bestehenden Gesetzeslage das Auslangen zu finden. Bei einer „Krone“-Umfrage in Linz war aber die einhellige Meinung, dass der Verkauf verboten werden sollte.

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Ich habe sowas wie Lachgas selbst noch nie genommen und bin der Meinung, es soll generell verboten werden.

Stefan Stögmann (16, Linz)

FP-Forderung
Dass in Österreich nach wie vor Lachgas ohne Alterslimit in Automaten legal angeboten werden darf, empört auch den Linzer Sicherheitsstadtrat Michael Raml (FPÖ): „Wir können dagegen weder gewerbebehördlich noch betriebsanlagenrechtlich irgendwelche Maßnahmen setzen.“ Er fordert, diesem Missbrauch endlich gesetzliche Schranken entgegenzusetzen und Jugendliche unter 18 Jahren zu schützen.

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Lachgas sollte nicht so leicht zugänglich sein, für Kinder gehört es verboten. Erwachsene sollen selbst entscheiden dürfen.

Anna Kolosvska (29, Linz)

Verkauf nicht verboten
Raml widerspricht Winkler, wonach es in Oberösterreich ohnedies eine klare gesetzliche Verankerung gegen gefährliche Substanzen geben würde. „Das oö. Jugendschutzgesetz verbietet zwar die missbräuchliche Verwendung solcher Substanzen, aber nicht den Verkauf, wie das etwa bei Zigaretten oder Alkohol der Fall ist“, betont Raml. Sein Fazit: „Es ist völlig unverantwortlich, dass solche gefährlichen Inhalte ohne Kontrolle zugänglich sind.

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