„Ist nicht harmlos“

Deutschland schränkt Verkauf von Partydroge ein

Deutschland
12.04.2026 09:07
Porträt von krone.at
Von krone.at

In Deutschland ist seit Sonntag der Verkauf von Lachgas in Kartuschen stark eingeschränkt – das Gas, das in Kartuschen vertrieben wird, wurde als Partydroge missbraucht. Minderjährige dürfen es nun nicht mehr erwerben, auch der Verkauf über den Online-Handel und Automaten ist nun verboten.

Das Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) umfasst außerdem „K.o.-Tropfen“, wie sie Sexualstraftäter einsetzen. Dem Inkrafttreten ging eine Übergangszeit von drei Monaten voraus, um die Umstellung im Handel und an Automaten möglich zu machen. Die vorherige Ampel-Regierung verfolgte ähnliche Pläne wie nun Schwarz-Rot, die sie wegen ihres vorzeitigen Endes nicht mehr realisieren konnte. In der Folge wurden teilweise schon regionale Lachgas-Verbote eingeführt.

Experte: „Hohes Risiko für Gesundheit“
„Lachgas ist kein Spiel und keine harmlose Partydroge, sondern ein hohes Risiko für die Gesundheit“, sagte Warken schon zum Parlamentsbeschluss im November. Vermeintlich harmlose Industriechemikalien dürften nicht länger missbraucht werden. Denn Folgen könnten Bewusstlosigkeit und bleibende Schäden des Nervensystems sein. Oft wird Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), als euphorisierender Stoff über Luftballons eingeatmet. Bei direktem Konsum aus Kartuschen kann es wegen der Kühlung zu Erfrierungen und Verletzungen des Lungengewebes infolge des Gasdrucks kommen.

Lachgas wird auch in Kartuschen für Schlagoberspender verwendet – diese sind mit einer Füllmenge ...
Lachgas wird auch in Kartuschen für Schlagoberspender verwendet – diese sind mit einer Füllmenge bis zu 8,4 Gramm noch immer erhältlich.(Bild: bbbastien - stock.adobe.com)

Verkauf auch für Erwachsene eingeschränkt
Unterbunden werden soll die bisher recht leichte Verfügbarkeit. Künftig fallen Lachgas und Zubereitungen davon in Kartuschen mit einer Füllmenge von mehr als 8,4 Gramm unter ein gesetzliches „Umgangsverbot“ für neue psychoaktive Stoffe. Erwerb und Besitz für Minderjährige werden ausdrücklich verboten. Generell untersagt wird die Abgabe über Automaten und der Versandhandel an private Verbraucher. Für Volljährige gilt künftig, dass pro Einkauf maximal zehn Kartuschen mit jeweils 8,4 Gramm erworben werden dürfen.

Weil das Gas auch zu anderen Zwecken verwendet wird, sind Ausnahmen von Verkaufsverboten vorgesehen: So sollen Lachgaskartuschen mit bis zu 8,4 Gramm Füllmenge auf dem Markt bleiben können, die etwa zum Aufschäumen von Schlagobers genutzt werden. Die zunächst vorgesehene Grenze von genau 8 Gramm hatten CDU/CSU und SPD in den Beratungen noch leicht heraufgesetzt. Das soll Füllmengenschwankungen berücksichtigen und auch den Aufwand für Hersteller reduzieren.

Polizei: Lachgas-Missbrauch nahm massiv zu
Die Gewerkschaft der Polizei begrüßte die Gesetzespläne. Denn dass der Lachgaskonsum vor allem im Partykontext massiv zugenommen hatte, liege unter anderem an der unregulierten Verfügbarkeit. Zugleich für nötig hält die Gewerkschaft eine Aufklärungsoffensive. Und fraglich sei, ob die künftig noch zulässige Füllmenge niedrig genug ist – sie entspreche etwa einem Luftballonvolumen und könnte leicht für den Konsum missbraucht werden. Die deutsche Bundesärztekammer warb daher für eine begrenzte Abgabemenge und forderte außerdem ein Verbot für jede Form von Werbung und Sponsoring.

Handel und Herstellung von K.o.-Tropfen nun verboten
Das Gesetz regelt auch Beschränkungen für die Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO). Sie sind als K.o.-Tropfen bekannt. Wenige Minuten nach der Einnahme wird den Opfern schwindelig, sie können das Bewusstsein verlieren. Täter nutzen die Zeit etwa für Sexualdelikte. Der deutsche Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) sprach von „einem Mittel gezielter chemischer Gewalt“. Daher wurde verboten, beide Substanzen auf den Markt zu bringen. Untersagt wurden auch Handel und Herstellung.

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