Vorfall auf Sportwoche

Kollegin rief: „Hör auf!“ – Lehrer (60) verurteilt

Burgenland
07.04.2026 18:30

Ein 60-jähriger Pädagoge aus der Steiermark soll sich während der Schulsportwoche im Burgenland an einer Kollegin vergriffen haben, die um 35 Jahre jünger ist und mit einer Frau zusammenlebt. Der Schöffensenat fällte wegen des Sexualdelikts einen Schuldspruch.

Fünf Jahre fehlen dem bislang unbescholtenen Gymnasiallehrer noch bis zur Pensionierung. Seit 3. Juni 2025 ist der 60-jährige Steirer suspendiert. Das Gehalt wird pünktlich überwiesen.

Dass es mit der um 35 Jahre jüngeren Kollegin im Sommer des Vorjahres auf der Schulsportwoche im Burgenland zu Intimitäten gekommen ist, gibt der Pädagoge beim Prozess in Eisenstadt, wo er wegen Vergewaltigung angeklagt ist, unumwunden zu.

„Sie ist mir ins Zimmer gefolgt und hat sich zu mir ins Bett gelegt. Dann haben wir uns geküsst. Da gehören immer zwei dazu“, sagt der Lehrer. Von Vergewaltigung könne keine Rede sein. „Es war eine erotische Geschichte. Die Stimmung war aufgeheizt. Es passierte alles ohne Gegenwehr, in gegenseitigem Einverständnis.“

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Dann haben wir uns geküsst. Da gehören immer zwei dazu.

Der Angeklagte

 „Wie oft ich Nein sagte, weiß ich heute nicht mehr“
Er habe ihre Hose heruntergeschoben. Erst als sie laut „Stopp! Hör auf! Ich bin in einer Beziehung!“ rief, habe er die Berührungen eingestellt. Die Aussage der jungen Lehrerin belastet den Kollegen schwer. Sie sei in eine Art Schockstarre verfallen, nachdem er sie aufs Bett gezogen habe. „Wie oft ich Nein sagte, weiß ich heute nicht mehr.“

An eine Frage, die ihr der Professor gestellt hat, kann sie sich allerdings gut erinnern: „Wie hat es sich eigentlich ergeben, dass du lesbisch geworden bist?“ Weiters fiel auf dem Weg zu den Appartements auch folgender Satz: „Wenn ich nicht wüsste, dass du lesbisch bist, würde ich jetzt schwach werden.“

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Glauben Sie im Ernst, dass die 25-jährige Kollegin, die mit einer Frau zusammenlebt, etwas von Ihnen wollte?

Die Richterin zum Angeklagten

Moralische Bedenken?
Hier hakt die Vorsitzende ein. „Also ganz ehrlich jetzt. Sie sind 60, die Kollegin ist 25 und lebt mit einer Frau zusammen. Glauben Sie im Ernst, dass die etwas von Ihnen wollte?“ Kurze Pause. „Dann wäre sie mir ja nicht ins Schlafzimmer nachgegangen.“ – „Und warum sollte sie dann plötzlich nicht mehr gewollt haben?“ – „Keine Ahnung. Vielleicht sind ihr moralische Bedenken gekommen.“

Protest gegen das Urteil
Weil für den Schöffensenat nicht eindeutig geklärt werden konnte, ob der Steirer auch Gewalt angewendet hat, ging man bei der Beratung nicht von der eigentlich angeklagten Vergewaltigung aus: Wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung wird der Mann zu sechs Monaten bedingt, 14.400 Euro Geldbuße und 4248 Euro Schadenersatz für das Opfer verurteilt. Sein Anwalt Gerald Ruhri meldet umgehend Nichtigkeitsbeschwerde an und legt Berufung ein.

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