Prügel-Opfer schuldig

Raubüberfall erfunden: Strafe statt Entschädigung

Vorarlberg
08.04.2026 04:59
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Dass Lügen kurze Beine haben, hat ein 39-jähriger Rumäne am Landesgericht Feldkirch zu spüren bekommen. Statt einer erhofften monetären Entschädigung darf er nun blechen.

Ganz aus der Luft gegriffen ist die Geschichte nicht, aber eben auch nicht ganz so passiert, wie sie erzählt wurde. Oder wie es vor Gericht am Ende hieß: „Ein Körnchen Wahrheit ist keine ganze Geschichte.“ Fest steht: Der heute 39-jährige Rumäne wurde vor sechs Jahren in Bregenz tatsächlich Opfer eines Angriffs. Auf einem Parkplatz nahe der Quellenstraße wurde er niedergeschlagen, verletzt und ins Spital gebracht. Zwei Täter traten und schlugen auf ihn ein – bestätigt wurde das von einem Zeugen, der die Polizei alarmierte.

Videoüberwachung strafte Angeklagten Lügen
Doch: Jener Raub, über den das Opfer in der polizeilichen Einvernahme berichtete, ist offensichtlich frei erfunden. Gegenüber der Exekutive wurde aus der Prügelei plötzlich ein Raubüberfall. 820 Euro und ein Handy sollen verschwunden sein. Blöd nur: Der Tatort war videoüberwacht und so brachte es Richterin Sabrina Tagwercher in der Gerichtsverhandlung auf den Punkt: „Das Video zeigt klar, dass die Männer flüchten – aber nichts mitnehmen.“ 

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Ich war ziemlich betrunken, vielleicht habe ich falsche Angaben gemacht.

Der 39-Jährige vor Gericht

Ein Satz, der die Geschichte des Angeklagten ziemlich ins Wanken brachte. Der Rumäne zeigte sich schließlich einsichtig – zumindest teilweise: „Ich war ziemlich betrunken, vielleicht habe ich falsche Angaben gemacht.“ Das Gericht sah dennoch keinen Spielraum. „Sie waren damals in einer schwierigen finanziellen Situation, haben vom Betteln gelebt, dennoch darf man nicht einfach einen Raub dazudichten, wenn ein solcher nie stattgefunden hat“, stellte die Richterin klar.

Kein Schadenersatz, dafür Geldstrafe
Sie sprach den mittlerweile als Hilfsarbeiter Tätigen wegen falscher Beweisaussage und Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung schuldig. Statt Schadenersatz und Schmerzengeld gab es eine teilbedingte Geldstrafe in Höhe von 1680 Euro. Weitere 150 Euro muss er an Verfahrenskosten zahlen, Vorstrafe inklusive. Das Urteil ist rechtskräftig.

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