Er beleidigte eine muslimische Frau, dann verhielt er sich gegenüber einer angehenden Richterin anzüglich. Die Folge: Ein bekannter Gutachter wurde wegen mangelnder Vertrauenswürdigkeit von der Sachverständigenliste gestrichen. Jetzt stellte sich heraus, dass er trotzdem weiter bestellt wird. Denn die Gerichte nutzen ein Schlupfloch.
Die doch schweren Vorwürfe betreffen einen Sachverständigen aus Graz, der seit inzwischen 30 Jahren als Gutachter arbeitet. Er gilt als Experte bei Unfällen im Straßenverkehr, Vorfällen mit Maschinen und Ähnlichem. Unzählige Male wurde er von Richtern und Anwälten angefordert.
Nun strich ihn das Landesgericht für Zivilrechtssachen von der Liste der Gerichtssachverständigen, die „Krone“ hat darüber berichtet. Der Betroffene legte gegen den Bescheid Beschwerde ein, die das Bundesverwaltungsgericht aber abwies. Demnach würde es dem Gutachter an der notwendigen Charakterstärke, der Kritikfähigkeit und dem Pflichtbewusstsein fehlen. Die vom Gesetz geforderte Vertrauenswürdigkeit sei nicht mehr gegeben.
Rassistische E-Mail an Muslima
Wie ist es so weit gekommen? De facto geht es um drei Vorfälle in den Jahren 2023 und 2024, wie das Bundesverwaltungsgericht ausführte. Der erste betraf eine Muslima, die sich um einen Job im Unternehmen der Frau des Gutachters bewarb. In einer E-Mail beleidigte er die Bewerberin auf rassistische Art und Weise. In einer schriftlichen Stellungnahme an das Gericht beteuerte er, dass ihm der Vorfall „wahnsinnig leid“ tue. Die E-Mail habe er nur versehentlich an die Bewerberin geschickt. Es sei nur für seine Gattin bestimmt gewesen, die die Zusammenhänge verstehe.
Im zweiten Fall ging es um die Erstattung seines Gutachtens und die unrichtige Interpretation eines nicht vorhandenen Gutachtensauftrags. Und zu guter Letzt die „Grapsch-Affäre“, die anonym ihren Weg in die „Krone“-Redaktion fand. Offenbar haben sich mehrere Gerichtsmitarbeiterinnen belästigt gefühlt, aber nur eine angehende Richterin traute sich, eine Verfehlung publik zu machen.
Richteramtsanwärterin belästigt
Auf der Rückfahrt von einer Verhandlung fielen demnach im Auto des Sachverständigen die Worte „erotisch“ und „scharf“ in Bezug auf die Praktikantin, die er mitgenommen hatte. Zudem habe er sie unsittlich berührt. Der Betroffene selbst will sich nicht daran erinnern können, schließt aber nicht aus, die Worte gesagt zu haben. Er sehe das Ganze jedoch unproblematisch und es sei maximal als Kompliment gemeint gewesen. Die Berührung der Justizbediensteten könne beim Reversieren passiert sein.
Aufgrund all der Zwischenfälle entschied das Gericht dann, dass die Beschwerde unzulässig und die Streichung gerechtfertigt sei. Der Entzug der Sachverständigeneigenschaft stellt aber kein Berufsverbot dar. „Richter sind nicht dazu verpflichtet, Sachverständige aus dieser Liste zu nehmen. Es ist eine Soll- und keine Muss-Bestimmung“, erklärte Thomas Hayn vom zuständigen Zivilgericht. Und wie der „Krone“ zugetragen wurde, soll der Gutachter auch weiter bestellt werden. Über die Vertrauenswürdigkeit muss wohl jeder selbst entscheiden ...
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