Im Zuge einer Auseinandersetzung auf einem Parkplatz in Bregenz sollen zwei Männer und zwei Frauen einen jungen Mann mit Pfefferspray, Schlagring und einer mit Münzen und einem Vorhängeschloss gefüllten Socke malträtiert haben. Das Quartett musste sich vor Gericht verantworten.
Ein Streit mit eher „unklarem Ursprung“, der sich im Dezember vor einem Outlet in Bregenz ereignet hatte, endet nun vor Gericht. Zugleich liefert das Geschehen auch Stoff für eine fast schon kuriose Nachbetrachtung: Ein 37-Jähriger soll einer jungen Frau schöne Augen gemacht haben, blitzte jedoch ab. Besonders genervt vom Werben des Don Juan zeigte sich offenbar die Mutter der jungen Frau – und die Lage eskalierte.
Widersprüchliche Aussagen
Am 14. Dezember traf das nun angeklagte Quartett – die beiden Frauen und zwei Männer – mit dem Opfer auf besagtem Parkplatz zusammen. Was dann folgte, ist Gegenstand widersprüchlicher Aussagen: „Es wurde gar nicht geschlagen“, sagen die einen. Die Staatsanwaltschaft hingegen spricht von „Tritten gegen Gesicht und Oberkörper“. Fest steht: Das Opfer wurde nur leicht verletzt – und hielt sich bei der Attacke offenbar die Hände vors Gesicht.
Besonders erwähnenswert ist die angebliche Tatwaffe eines Angeklagten: Er hatte eine Socke, gefüllt mit Münzen und einem Vorhängeschloss bei sich – „zur Selbstverteidigung“, wie Verteidiger Heinz Koller betont. Sein Mandant habe nach einer früheren schweren Verletzung „allen Grund zur Vorsicht“ gehabt. Sich freiwillig auf eine Schlägerei einzulassen, sei „geradezu verrückt“.
Keine Beweise für geplante schwere Körperverletzung
Die während der Verhandlung präsentierten Versionen beschäftigen den Schöffensenat einen ganzen Tag lang. Am Ende bleibt von der Anklage wenig übrig. Zwei der Angeklagten werden freigesprochen – ein Beweis für eine geplante schwere Körperverletzung fehlte schlicht. Eine der Frauen gab zu, „einmal leicht getreten“ zu haben – dafür gibt es vier Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe. Auch die zweite Frau wird wegen eines Waffendelikts verurteilt. Für den Mann mit der gefüllten Socke bleibt ein Verstoß gegen das Waffengesetz – 600 Euro Buße. Dem Opfer werden 100 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Die Urteile sind rechtskräftig.
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