Die strafrechtliche Aufarbeitung des tragischen Unfalltodes einer jungen Studentin und aufstrebenden Sportlerin (23) ist abgeschlossen: Die 1120 Euro Geldstrafe gegen einen Lkw-Lenker (46) wegen fahrlässiger Tötung ist jetzt rechtskräftig. Auch die Salzburger Staatsanwaltschaft hat gegen die Strafe keine Einwände.
Die „Krone“ berichtete vor wenigen Tagen über den Prozess gegen einen Pongauer Lkw-Lenker wegen des tragischen Unfalltodes der Eiskunstläuferin Julia Marie Gaiser (23). Zur Erinnerung: Am 11. September 2025 ereignete sich bei der sogenannten Eder-Kreuzung – einer gefährlichen Straßenkreuzung in Salzburg-Parsch – ein tragischer Verkehrsunfall. Beim Rechtsabbiegen hat der Lkw-Lenker die geradeaus fahrende Radlerin erfasst und tödlich überrollt.
Im Bezirksgericht stellte der Sachverständige einen Aufmerksamkeitsfehler als Ursache fest: Der Pongauer hatte vor dem Abbiegevorgang nicht in den Seitenspiegel geschaut. In weiterer Folge gestand der Angeklagte den Vorwurf der fahrlässigen Tötung ein. Er wurde zu 1120 Euro Geldstrafe verurteilt. Dieses Urteil ist jetzt rechtskräftig, da nach der Verteidigung nun auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtet.
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