Der Unfalltod einer Studentin und Landesmeisterin im Eiskunstlauf beschäftigte am Dienstag das Salzburger Bezirksgericht: Ein Lkw-Lenker (46) musste sich dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung stellen. Erst die eindeutigen Worte des Sachverständigen führten zum Geständnis. Die Strafe? Nur ein Sechstel des möglichen Strafrahmens.
Julia Marie Gaiser (23) war ein Eiskunstlauf-Talent: Die Landesmeisterin aus Südtirol kam zum Studieren nach Salzburg, lebte hier schon ein paar Jahre. Bis zum 11. September 2025. An dem Tag radelte die Studentin auf dem Mehrzweckstreifen in Richtung Eder-Kreuzung im Salzburger Stadtzentrum – einer unübersichtlichen Stau- und Unfallhäufungsstelle mit Kreisverkehr, mehreren Zebrastreifen und Nebenstraßen, wo etliche Lenker auf Passanten und Radler treffen.
Während sie geradeaus fuhr, bog ein tonnenschwerer Kipplaster rechts in die Kreuzung ein. Der Lkw erfasste die Radlerin und überrollte sie – zweimal, weil er nach dem Stoppen zurücksetzte. Die Sportlerin hatte keine einzige Chance.
Gutachter machte Fehlverhalten deutlich
Ein zweifacher Vater und bislang unbescholtener Berufslenker (46) musste sich wegen des folgenschweren Aufmerksamkeitsfehlers am Dienstag im Bezirksgericht erklären. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung. Doch die immer zu Beginn gestellte Schuldfrage wollte er anfangs nicht beantworten, sondern zuerst das Gutachten hören. Ob er beim Abbiegen in alle Spiegel geschaut habe, fragte die Richterin. Er bejahte dies. Er hielt auch nicht an, als er in die Kreuzung einfuhr. „Ich habe sie erst gesehen, als ich ausgestiegen bin.“
Keine Strafe und kein Geld werden das Leid der Hinterbliebenen wiedergutmachen.
Opfer-Anwalt Christoph Mandl beim Prozess
Eine junge Autofahrerin, die hinter ihm fuhr, hatte die radelnde Julia durchaus gesehen. Als der Unfall-Experte Gerhard Kronreif sein Gutachten erklärte, stand ein Fehlverhalten außer Frage: „Der Angeklagte hätte mit der erforderlichen Sorgfalt und Aufmerksamkeit die Radlerin erkannt. Er hätte sie im Weitwinkelspiegel gesehen und zuwarten können.“ Und Kronreif betonte auch: „Die Radlerin konnte auf das Rechtsabbiegen des Lkw nicht reagieren.“
Daraufhin legte der Lkw-Lenker ein Geständnis ab. „Ich kann es mir bis heute nicht erklären. Es tut mir schrecklich leid.“ Die Richterin verhängte 1120 Euro Geldstrafe – ein Sechstel des möglichen Strafrahmens. Und meinte abschließend zum Angeklagten: „Solche Aufmerksamkeitsfehler können jedem passieren.“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Angehörigen Julias – Eltern, Bruder und Freund – erhielten symbolisch jeweils 300 Euro Teilschmerzengeld zugesprochen. „Keine Strafe und kein Geld werden das Leid der Hinterbliebenen wiedergutmachen“, betonte Opfer-Anwalt Christoph Mandl.
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