Einen Kokainhandel im großen Stil sollen drei Bosnier betrieben haben – direkt aus der Haftanstalt Suben heraus. Der Hauptangeklagte (37) verbüßt bereits 9,5 Jahre – am Montag bekam er zehn weitere dazu. Auch der Zweitangeklagte (35) fasste mehrere Jahre aus, der Drittangeklagte (26) kam mit bedingter Haft davon.
Drogenhandel in großem Stil wird scharf bestraft – besonders wenn, so wie in diesem Fall die Menge der Drogen bzw. des Kokains den Grenzwert um mehr als das 25-fache übersteigt. Genau das wurde drei Bosniern zwischen 26 und 37 Jahren vorgeworfen, die sich am Montag am Landesgericht Ried verantworten mussten.
Bereits 9,5 Jahre ausgefasst
Konkret soll das Trio mehr als drei Kilogramm des weißen Pulvers von Slowenien nach Österreich geschmuggelt haben, um es hier zu verkaufen. Grundsätzlich leider keine Seltenheit, doch der Fall wartet mit pikanten Details auf: So sitzt nämlich der Erstangeklagte 37-jährige Bosnier bereits seit Jahren in Haft – ausgerechnet wegen Drogenhandels wurde er bereits in der Vergangenheit zu 9,5 Jahren hinter Gittern verurteilt.
Koks an Ermittler verkauft
Er soll seine jüngeren Komplizen mittels eines ins Gefängnis geschmuggelten Telefons angewiesen haben. Dabei ging jedoch etwas gehörig schief: Der 37-Jährige hatte nämlich einen größeren Verkauf organisiert, bei dem Drogen im Wert von 75.000 Euro den Besitzer wechseln sollten. Doch der Käufer war nicht an den Drogen interessiert, sondern an den Verkäufen: Er war nämlich verdeckter Ermittler des Bundeskriminalamts, und brachte den Fall ins Rollen, und das Häfen-Imperium zum Einsturz.
Kellerraum als „Bunker“
Der Zweitangeklagte, ein 35-jähriger Bosnier stand ebenfalls vor Gericht, weil er am Schmuggel und Weiterverkauf des Suchtgiftes maßgeblich beteiligt gewesen war. Der Drittangeklagte (26, ebenfalls Bosnier) hatte sein Kellerabteil in Hallein (Sbg.) als Lagerraum für die Drogen und der erwirtschaftete Geld zur Verfügung gestellt.
Lange Haftstrafen
Am frühen Nachmittag fielen am Landesgericht Ried die Urteile: Der Erstangeklagte bekam zu seinen 9,5 Jahren weitere zehn Jahre Haft aufgebrummt. Auch der Zweitangeklagte muss für sechs Jahre hinter Gitter. Nur dem Drittangeklagten bleiben die schwedischen Gardinen erspart: Er bekam 18 Monate bedingt auf drei Jahre Probezeit. Auch der Zweitangeklagte war bereits vorbestraft, aber nicht einschlägig – der Drittangeklagte hingegen hat schon einen Drogendelikt am Kerbholz, jedoch keinen allzu schweren. Das Urteil des Erstangeklagten ist noch nicht rechtskräftig, die anderen beiden schon.
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