„Kontext fehlt“

„Weltjournal“-Sendung: Medienbehörde rügt ORF

Medien
30.03.2026 12:28
Porträt von krone.at
Von krone.at

Die Medienbehörde KommAustria hat sich zur Beschwerde der Israelitische Kultusgemeinde rund um eine 2024 ausgestrahlte „Weltjournal“-Sendung geäußert. Der ORF habe damit gegen das Objektivitätsverbot verstoßen, hieß es. Der Rundfunksender legte Berufung ein. 

Stein des Anstoßes war der zugekaufte Beitrag „Gaza-Krieg – Hölle auf Erden“ gewesen, welcher am 4. September 2024 im Zuge der „Weltjournal“-Reihe im ORF gezeigt worden war. Darin sollte das Leid der Zivilbevölkerung rund um die militärische Intervention Israels im Gazastreifen dokumentiert werden. 

IKG legte Beschwerde ein
Die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) war gegen die Sendung vorgegangen, da sie ihres Erachtens Lügen der Terrororganisation Hamas verbreite und so zu einer judenfeindlichen Stimmung in Österreich beitrage.

Die KommAustria stellte nun fest, dass es etwa eine fehlende Kontextualisierung der durch die Sendung führenden Protagonistin Hind Khoudary hinsichtlich ihrer öffentlich geäußerten Sympathie für die Hamas und ihrer Ablehnung des Existenzrechts des Staates Israel gebe.

Auch fehle die israelische Sichtweise in Bezug auf die Behauptung, Israel habe einen Flüchtlingskonvoi angegriffen. Eine getätigte Übersetzung von „Jude“ zu „Israeli“ verzerre zudem den Eindruck des Gesprochenen und verschleiere Antisemitismus.

ORF: Beitrag zur Meinungsvielfalt
Der ORF hatte einst betont, dass die zugekaufte Sendung sorgfältig überprüft worden sei. Zudem stelle „Gaza-Krieg – Hölle auf Erden“ einen Beitrag zur Meinungsvielfalt bei, da einer Vielzahl von Programmen aus israelischer Sicht nur wenige Produktionen, die im Gazastreifen selbst gedreht wurden, gegenüberstehen. 

IKG-Präsident Oskar Deutsch sah in der KommAustria-Entscheidung einen „ganz wichtigen Erfolg“, wie er gegenüber der „Presse“ festhielt. Die seriösen ORF-Journalistinnen und -Journalisten hätten es sich nicht verdient, dass deren Arbeit durch „solche Sendungen beschädigt“ werde.

Die Entscheidung der KommAustria ist jedenfalls nicht rechtskräftig. Denn der ORF hat seinerseits Beschwerde dagegen eingelegt, wie das Medienhaus mitteilte.  

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