„Kinder in Sandkiste“

Verurteilt: Wiener DJ wütete auf Social Media

Gericht
27.03.2026 17:17

Die Vorwürfe gegen den DJ im Wiener Landl sind hässlich: Er postete monatelang Fotos und Videos, in denen er drei Aktivistinnen und einen Reality-Star beleidigte und ihnen Straftaten vorwarf. Von einer jungen Frau postete er sogar Nacktbilder. Der Konflikt scheint aber auf Gegenseitigkeit zu beruhen. Der 46-Jährige fasst jedenfalls eine bedingte Haftstrafe aus. 

Er war einst ein gefeierter DJ in der Techno-Szene, jetzt bleiben die Aufträge aber aus. „Das ist die Folge der Verfolgung vor zweieinhalb Jahren“, empört sich Dennes Deen vor dem Richter im Landl. 2023 war der 46-Jährige in einen Missbrauchsskandal verwickelt, die Ermittlungen wurden eingestellt. Das geschädigte Image in der Szene sei aber geblieben.

Bewusstsein für Übergriffe
Unter dem Hashtag #TechnoMeToo haben im September 2023 die Aktivistin und Party-Veranstalterin Frederika Ferková und die DJ Sabrina Geißler ein Bewusstsein für Übergriffe auf Frauen, trans und nonbinäre Personen im Wiener Nachtleben geschaffen. Im Zuge dieser Aktion wurde beispielsweise ein 29-jähriger DJ verurteilt, der sich an hilflosen Frauen vergangen hat.

Straftaten vorgeworfen und Nacktfotos gepostet
Bei Dennes Deen hielten die Vorwürfe nicht, doch sein Ärger blieb. Und dem machte er ordentlich Raum auf seinen Social-Media-Profilen. Die beiden Frauen beschimpfte er online, warf ihnen selbst schwerste strafbare Handlungen vor – und postete von Ferková, vertreten von Anwalt Philipp Springer, sogar Nacktbilder. Ebenfalls ins Visier geriet ein österreichischer Reality-Star und eine Ex-Grünen-Abgeordnete. Auch ihnen warf der DJ teils schwere Verbrechen vor, teils Sexualverbrechen. 

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Ohne die Ernsthaftigkeit zu schmälern. Das ist wie bei Kindern, die in der Sandkiste sitzen und sich gegenseitig mit Sand bewerfen.

Verteidiger Marcus Januschke spricht von einem beidseitigen Konflikt.

Das erfüllt den Tatbestand der Beleidigung und der Üblen Nachrede, urteilt der Richter. „Lassen Sie das sein!“, rügt er den Angeklagten, der gelobt, nichts mehr in die Richtung in sozialen Medien zu posten. „Er will heute einen Schlussstrich drunter ziehen“, sagt auch Verteidiger Marcus Januschke. Sechs Monate bedingte Haft fasst sein Mandant aus. Den Opfern muss er insgesamt 5700 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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