Grüne stimmten dagegen

Nationalrat beschloss neue Regeln für Börsengänge

Innenpolitik
26.03.2026 16:03
Porträt von krone.at
Von krone.at

Der Nationalrat hat am Donnerstag Maßnahmen beschlossen, die den Börsen-Einstieg erleichtern sollen. Die Änderungen betreffen unter anderem den Kapitalmarkt. Einzig die Grünen stimmten dagegen, weil sie Nachteile für Anlegerinnen und Anleger befürchten.

Wesentliche Punkte sind, dass die Schwellenwerte für die Prospektpflicht auf zwölf Millionen Euro steigen und der Mindeststreubesitz von 25 auf zehn Prozent gesenkt wird. Auf diese Weise soll vor allem Familienunternehmen entgegengekommen werden. Der Mindeststreubesitz sind jene Aktien eines Unternehmens, die nicht von Großaktionärinnen und Großaktionären gehalten werden, sondern frei auf dem Kapitalmarkt erhältlich sind. Die Prospektpflicht betrifft Wertpapiere. Werden diese öffentlich angeboten oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen, ist ein Prospekt zu erstellen. In gewissen Fällen gibt es Ausnahmen.

„Börsenunternehmen soll bei der Zulassung ein Ermessensspielraum eingeräumt werden, an der Anforderung des Mindeststreubesitzes festzuhalten oder an alternativen Kriterien anzuknüpfen und aufgrund dessen eine Zulassung zu gewähren“, teilte die Parlamentsdirektion am Donnerstag in einer Aussendung mit. Zudem würden aufwendige Dokumentationspflichten jetzt vereinfacht, sagte die ÖVP-Abgeordnete Angela Baumgartner.

Maßnahme gegen Abwanderung?
Firmen würden Europa derzeit oft verlassen, sobald sie erfolgreich werden, sagte der Abgeordnete Christoph Pramhofer (NEOS). Hierzulande fehle ausreichend Kapital für weiteres Wachstum. Das neue Gesetzespaket würde dieser Abwanderung entgegenwirken. Nina Tomaselli (Grüne) warf der Koalition hingegen vor, „auf der Seite der Großinvestoren“ zu stehen. Bei der Prospektpflicht handle es sich um „Verschlechterungen“. Sie nahm in ihrer Kritik darauf Bezug, dass Führungskräfte laut der EU-Verordnung Eigengeschäfte künftig erst ab 20.000 Euro pro Jahr melden müssen. Bisher galt die Pflicht bereits ab 5000 Euro.

Einstimmig angenommen wurde am Donnerstag hingegen eine Novelle zum Fiskalrat. Dieser ist künftig alle fünf Jahre zu evaluieren. Geprüft werden soll etwa, ob der Rat der Überwachung der Einhaltung der Fiskalregeln nachkommt. Dabei handelt es sich um ein Gremium, das die Kapitalmärkte analysiert, und die Regierung dabei unterstützen soll, finanzpolitische Schritte zu setzen. Die Maßnahmen gehen auf den sogenannten europäischen „Listing Act“ zurück, der nun in nationales Recht umgesetzt wird.

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