Schülerin lief weg

Warum Türknauf in Klasse das Gericht beschäftigte

Oberösterreich
22.03.2026 09:00

Ein beeinträchtigtes Kind hatte immer wieder unvorhergesehen das Klassenzimmer verlassen. Um zu verhindern, dass das Mädchen auf die Straße läuft, wurde an der Tür ein Knauf montiert. Doch ein Gericht entschied, dass der wieder wegmuss, weil die Freiheit der Mitschüler eingeschränkt sei.

Ein Türknauf statt einer Klinke – für die Schule war das eine Sicherheitsmaßnahme, damit ein beeinträchtigtes Mädchen das Klassenzimmer nicht unvorhergesehen verlassen kann. Für die Bewohnervertretung wurde damit aber die Freiheit der Mitschüler eingeschränkt.

Zusätzliches Personal nötig
Am Ende kam es vor rund einer Woche an der Landessonderschule Martin Boos in Gallneukirchen zu einer Gerichtsverhandlung, bei der entschieden wurde, dass der Türknauf weg muss. „Wir haben ihn mittlerweile abmontiert und schauen, wie wir das anders lösen können. Bis dahin müssen wir die Situation mit zusätzlichem Personal bewältigen“, sagt Direktor Mathias Tober.

„Wir werden genau angeschaut“
70 Kinder mit erhöhtem Förderbedarf werden an seiner Bildungsstätte unterrichtet. Da diese als Sonderschule geführt wird, fällt sie unter das Heimaufenthaltsgesetz – was regelmäßige Kontrollen der Bewohnervertretung, also dem Verein VertretungsNetz, bedeutet. „Der Austausch ist ein guter. Mehrmals pro Jahr gibt es angemeldete Kontrollen“, erklärt Tober. Einziger Kritikpunkt: „Eine Regelschule wird nicht kontrolliert, wir werden genau angeschaut.“

Ein beeinträchtigtes Mädchen hatte immer wieder die Klasse verlassen.
Ein beeinträchtigtes Mädchen hatte immer wieder die Klasse verlassen.(Bild: Christian Jauschowetz)
Ein Bauchgurt im Rollstuhl fällt unter Freiheitsbeschränkung.
Ein Bauchgurt im Rollstuhl fällt unter Freiheitsbeschränkung.(Bild: Adamov photography)

Maßnahmen müssen gemeldet werden
In der Praxis heißt das, dass alle freiheitsbeschränkenden Maßnahmen von der Schule in ein Online-System eingemeldet werden müssen. Darunter fallen das Zusperren von Türen, Sitzhosen oder Rollstühle, an denen Tische montiert werden können. „Die meisten Maßnahmen sind wiederkehrend und großteils ärztlich verordnet. Sie müssen nur einmal gemeldet werden. Manchmal kommt es vor, dass wir Kinder in Krisensituationen zum Selbst- und Eigenschutz festhalten müssen. Da wird dann genau dokumentiert, was, wann, wie und für wie lange gemacht wurde“, so Tober.

Besuch an Schule
Diese Meldungen landen dann beim zuständigen Bewohnervertreter. „Wir nehmen Kontakt auf und schauen uns die Situation in der Klasse mit Lehrer und Kind gemeinsam an“, so Rosalinde Pimon, Bereichsleiterin OÖ beim VertretungsNetz.

2024 gab es an oö. Sonderschulen 785 aufrechte Maßnahmen an 301 Kindern, 14 davon wurden gerichtlich überprüft. „Wir nehmen ein Bemühen der Lehrer wahr. An den Schulen herrschen aber teils schwierige Rahmenbedingungen, wie zu hohe Klassenschüleranzahl, zu wenig Unterstützungspersonal und unzureichende Räumlichkeiten“, sagt Pimon.

Kommentar
Kontrolle ist gut, aber...

Missbrauch, Vernachlässigung oder entwürdigende Behandlung waren in Einrichtungen für Beeinträchtigte bis in die 1980er-Jahre keine Seltenheit. Dass die Rechte von Bewohnern in Pflegeheimen – und auch von Sonderschülern – jetzt kontrolliert werden, ist gut und richtig.

(Bild: Krone KREATIV/Alexander Schwarzl, Markus Wenzel)

Ob alle Vorschriften auch praxistauglich sind, ist schwer zu beurteilen. Wenn man dem betroffenen Personal zuhört, eher nicht. Denn dieses arbeitet bekanntermaßen ohnehin am Limit und muss täglich das „Werkl“ unter Druck am Laufen halten. Kontrolle ist gut, die Sorgen und Vorschläge des Personals ernst zu nehmen, vermutlich noch besser.

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