Erst wenn er 50 Jahre alt ist, soll ein heute 38-jähriger Familienvater wieder das Gefängnis verlassen dürfen. Das entschied das Welser Landesgericht, von dem der Tyrann, der auch sexuell übergriffig geworden sein soll, nicht rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde.
Acht Jahre lang soll das Martyrium der beiden Adoptivtöchter und der Gattin gedauert haben. Aus „erzieherischen Maßnahmen“ sei zugeschlagen worden – auch mit dem Kochlöffel oder einem Stock –, oder die Kinder hätten sich qualvollen „Verrenkungen“ unterziehen müssen.
Außerdem sollen die Mädchen, damals Schülerinnen, sexuell missbraucht worden sein. Die ältere Tochter leide laut Anklage unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, was als schwere Körperverletzung zu werten sei.
Berufung angemeldet
Im Vorjahr erstatteten die Ehefrau – sie sei ebenfalls vergewaltigt worden – und die Kinder Anzeige. Ein erster Verhandlungstermin war vertagt worden, nun gab´s einen Schuldspruch. Der Angeklagte bekämpft die zwölf Jahre Haft, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
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