Am Donnerstag hat das Parlament für strengere Regeln für E-Fahrzeuge gestimmt. E-Mopeds werden künftig etwa unter die Kategorie der Kraftfahrzeuge eingereiht und dürfen keine Fahrradwege mehr benutzen. Auch E-Scooter werden nun als Fahrzeuge definiert, womit eine Helmpflicht gilt.
Für E-Modeps, auf die vor allem in der Essenszustellung gesetzt wird, wird ab Oktober eine Führerschein-, Helm- und Versicherungspflicht gelten. Aktuell sind diese noch als Fahrräder eingeordnet. Bei E-Scootern müssen Fahrerinnen und Fahrer unter 16 Jahren ab Mai einen Helm benutzen, zudem darf nur eine Person fahren und keine Güter transportieren. Auch eine Promillegrenze wird eingeführt: Ab einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille ist das Lenken eines E-Scooters untersagt. Ausrüstungstechnisch sind künftig Klingeln und Blinklichter verpflichtend.
Bei E-Bikes haben unter 14-Jährige eine Helmpflicht, bei Fahrrädern gilt diese unverändert bis 12 Jahre.
Mit der Neukategorisierung reagieren die Abgeordneten laut eigener Aussage auf die zunehmende Zahl von schweren Verkehrsunfällen mit E-Fahrzeugen. In der 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind außerdem automationsgestützte Zufahrtskontrollen enthalten. Auf diese Weise sollen Fahrzeuge ausfindig gemacht werden, die unerlaubterweise in verkehrsberuhigte Zonen fahren. Laut dem Verkehrsausschuss werden nur notwendige Fahrzeugdaten gespeichert, keine personenbezogenen.
FPÖ gegen Helmpflicht
Während ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne die neuen Bestimmungen begrüßen, ist die FPÖ gegen die meisten. Die automationsgestützten Zufahrtskontrollen würden die Tür für umfassende Überwachung im öffentlichen Raum öffnen, sagte FPÖ-Abgeordnete Irene Eisenhut. Zudem traten die Freiheitlichen gegen eine allgemeine Helmpflicht für Fahrerinnen und Fahrern von E-Scootern ein. Diese sei ausschließlich für Kinder unter 12 Jahren anzudenken. Bei älteren Menschen müsse die Eigenverantwortung greifen.
Der ÖVP-Abgeordnete Joachim Schnabel sieht in der Novelle hingegen gute Regelungen im Sinne von Verkehrssicherheit, Rechtsschutz und mehr Lebensqualität in den Städten. Bei der Helmpflicht habe man eine Balance zwischen der Vorsorgepflicht des Staats und der Übernahme von Eigenverantwortung gesucht.
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