Was sich nun ändert

Ab Mai gelten in Österreich neue Straßenregeln

Innenpolitik
26.02.2026 05:00

Mit strengeren Regeln für E-Scooter, neuen Pflichten für E-Mopeds und schärferen Datenschutzvorgaben bringt die Regierung eine umfassende Reform der Straßenverkehrsordnung auf Schiene.

Als einen „Meilenstein für den Verkehr in Österreich“ bezeichnet Infrastrukturminister Peter Hanke (SPÖ) die Novelle der Straßenverkehrsordnung, die ab Mai in Kraft tritt. Ab dann ist es etwa E-Scooter-Fahrern nicht mehr erlaubt, Gegenstände oder Personen mitzunehmen, die Alkoholgrenze wird von 0,8 auf 0,5 Promille herabgesetzt, für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr wird künftig eine Helmpflicht gelten, Blinklichter und Klingel am Scooter sind dann auch verpflichtend.

Auch für E-Bikes gilt künftig eine Helmpflicht, allerdings nur bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Ab Oktober werden E-Mopeds, die aktuell als Fahrräder gelten, in das Kraftfahrgesetz überführt und dürfen daher nicht mehr auf Radwegen fahren. Als Kraftfahrzeuge gilt für sie außerdem Zulassungspflicht (Nummerntafel), Versicherungspflicht, Führerscheinpflicht und Sturzhelmpflicht.

E-Mopeds, die aktuell als Fahrräder gelten, werden in das Kraftfahrgesetz überführt und damit ...
E-Mopeds, die aktuell als Fahrräder gelten, werden in das Kraftfahrgesetz überführt und damit von den Radwegen verbannt.(Bild: Eva Manhart)

Gleichzeitig mit der StVO-Novelle wurde auch ein Gesetz für intelligente Verkehrssysteme in den Nationalrat eingebracht. Mit diesem werden Navigationssysteme dazu verpflichtet, behördliche Sperren wie Abfahrtssperren für den Transitverkehr anzuzeigen. Verhindert werden soll dadurch Ausweichverkehr durch Ortschaften. Zudem sollen ab 2030 Echtzeit-Daten zur Auslastung von Bussen und Zügen bereitgestellt werden.

Beim Datenschutz wird nachgeschärft
Nachschärfungen gibt es nach massiver Kritik von Datenschützern beim Rechtsrahmen für Videosysteme zur Verkehrsberuhigung. So wird die sicherheitspolizeiliche Verwendung des im Rahmen der Videoüberwachung an Zugängen zu Innenstädten gewonnenen Bildmaterials ausgeschlossen. Zudem benötigt jede Kameralösung eine eigene Datenschutz-Folgenabschätzung.

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