Neue „Alko-Limits“ fix

Hanke verbannt E-Mopeds vom Radweg auf die Straße

Innenpolitik
16.10.2025 15:40

Das Verkehrsministerium macht nun gegen E-Moped-Raser auf Radwegen und für eine Helmpflicht für E-Scooter und E-Bikefahrer sowie die Verkehrsberuhigung in Innenstädten mobil. SPÖ-Minister Peter Hanke präsentierte dazu nun eine Sammelnovelle, die bereits nächstes Jahr „verkehrstauglich“ wird. Auch Alkohol-Limits werden gesenkt.

Eine Novelle in der Straßenverkehrsordnung, aber gleich tausende Profiteure auf unseren Geh- und Radwegen. So in etwa lautet die Formel des SPÖ-Verkehrsministers Peter Hanke, der am Donnerstag seine Reform präsentiert.

Der Entwurf zu der geplanten Sammelnovelle geht nun in eine sechswöchige Begutachtungsphase. Mitenthalten sind Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Österreichs Innenstädten, neue Bestimmungen, wonach E-Moped-Raser künftig von den Radwegen verbannt werden und Bestimmungen, die E-Scooter-Fahrer mehr Sicherheit im Verkehr bringen sollen.

E-Mopeds gelten nicht mehr als Fahrräder
Von großen Teilen der urbanen Bevölkerung gewünscht und im Sommer bereits angekündigt, sollen künftig „E-Mopeds“, die aktuell laut StVO als Fahrräder gelten, nun in das Kraftfahrgesetz überführt und damit auf die Straßen verlagert werden. Sie gelten somit in Zukunft als Kraftfahrzeuge, womit eine Reihe von Verpflichtungen einhergehen. Darunter: die Zulassungspflicht (Nummerntafel), Versicherungspflicht, Führerscheinpflicht und Sturzhelmpflicht. Um die neuen Regelungen für die Betroffenen verträglicher zu gestalten, treten sie erst mit 1. Oktober 2026 in Kraft.

Hankes Novelle kommt bereits im Jahr 2026.
Hankes Novelle kommt bereits im Jahr 2026.(Bild: Krone KREATIV/Martin Jöchl, ROLAND SCHLAGER)

Kamera kommt zum Einsatz
Ein klarer Rechtsrahmen wird bereits ab Mai 2026 auch für den Einsatz kamerabasierter Systeme zur Verkehrsberuhigung in Kommunen geschaffen. Künftig sollen Einfahrts- und Fahrverbote für mehrspurige Kraftfahrzeuge in einem definierten Gebiet im Rahmen eines automatisierten Zufahrtsmanagements kontrolliert werden können.

Eine kamerabasierte Überwachung von Busspuren, Geh- und Radwegen oder Fußgängerzonen als eigenständige Maßnahme („Stand-alone-Lösung“) soll hingegen nicht zulässig sein – mit Ausnahme der sogenannten Schulstraßen, wo der Verkehrsberuhigung ein besonderer Stellenwert zum Wohle der Schulkinder eingeräumt wird. 

Promillewert wird reduziert
Mehr Klarheit und Sicherheit soll ab Mai 2026 im Straßenverkehr aber auch für all jene gelten, die per E-Scooter und E-Bikes unterwegs sind. „E-Scooter werden künftig eindeutig als Fahrzeuge definiert – nicht mehr als Kleinfahrzeuge. Darüber hinaus werden klare Verhaltens- und Ausrüstungsvorschriften in den Entwurf mitaufgenommen“, heißt es aus dem roten Mobilitätsministerium.

Für E-Scooter soll mit 1. Mai 2026 gelten: Keine Mitnahme von Personen oder Waren, eine Helmpflicht bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, sowie die Pflicht zur Ausstattung mit Blinkern und einer Klingel. Zudem wird die Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt. Für E-Bike-Fahrende bis zum vollendeten 14. Lebensjahr gilt künftig eine Helmpflicht. 

Zitat Icon

Mit dieser Reform führen wir die Straßenverkehrsordnung nun in das 21. Jahrhundert und werden damit den neuen Mobilitätsformen gerecht. Das dient der Verkehrssicherheit und der Lebensqualität aller Österreicher!

SPÖ-Verkehrsminister Peter Hanke

„Die Straßenverkehrsordnung ist das Regelwerk, in dem wir festlegen, wie wir im Straßenverkehr miteinander umgehen. In den vergangenen Jahrzehnten sind jedoch neue Formen der Mobilität aufgekommen, die vielerorts eine Gefahr für sich und andere darstellen. Die Straßenverkehrsordnung hat mit diesen Entwicklungen bisher nicht Schritt gehalten, das gilt es jetzt nachzuholen“, erklärt Hanke abschließend.

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