Die Frau soll sich im psychischen Ausnahmezustand befunden haben, als es zu dem Angriff auf einen der einschreitenden Beamten gekommen ist. „Es tut mir wirklich leid. Aber es gab Gründe, warum es mir so schlecht ging“, sagt sie vor der Richterin. Ihr wird Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwere Körperverletzung vorgeworfen. Die Angeklagte kommt ohne Verurteilung davon.
Im Herbst des Vorjahres wurden Beamte in Wien zu einem Einsatz gerufen, nachdem eine junge Frau offenbar in einen psychischen Ausnahmezustand geraten war. Ihr prominenter Mann hatte den Polizei-Notruf gewählt und den Vorfall geschildert. Auslöser sollen familiäre Probleme gewesen sein. „Das war eine sehr schwierige Woche für mich. Ich konnte nicht schlafen und essen“, sagt die Frau bei ihrem Prozess im Landl.
Keine Rettung verständigt
Ihr Anwalt Nikolaus Rast konkretisiert: „Ihr Vertrauen wurde durch ihren Partner wirklich massiv enttäuscht.“ Das sei der Grund gewesen, warum seine Mandantin an jenem Tag ihren Kummer ertränken wollte: „Es hat wirklich weh getan. Deswegen hab‘ ich Alkohol getrunken. Ich wollte endlich schlafen.“ Die Polizisten riefen nicht die Rettung, sondern fuhren selbst zum Einsatzort.
Gegenwehr bei der Fixierung
Dort sahen sie wegen des auffälligen Verhaltens der Frau Selbstverletzungsgefahr und somit die Voraussetzungen für eine vorläufige Unterbringung gegeben. Zum Transport wollten die einschreitenden Beamten der Frau offenbar Handschellen anlegen, was sich als schwierig erwies. „In diesem Zustand war alles für mich eine Bedrohung“, erklärt die Angeklagte. Denn laut Strafantrag dürfte sie sich während der Fixierung heftig gewehrt haben – und biss einen der Polizisten so stark in die Hand, dass dieser dadurch verletzt wurde.
Meine Mandantin befand sich in einem Ausnahmezustand. Es ist mir völlig unverständlich, dass hier nicht sofort die Rettung gerufen wurde.

Rechtsanwalt Nikolaus Rast
Bild: zVg
Frau wollte zu ihrem Mann
Der Grund für die Eskalation: Laut Einsatzprotokoll bestand die Frau, die sich im Schlafzimmer aufgehalten hat, darauf, mit ihrem Mann zu sprechen. Doch das wollten die Polizisten aus, wie sie es nennen, „einsatztaktischen Gründen“ verhindern. Wohl um keine weitere Eskalation zu provozieren. „Die Polizeibeamten wollten Ihnen auch nur helfen“, sagt Frau Rat zu Angeklagten. Sie zeigt sich reumütig: „Jetzt verstehe ich das.“
Beißen ist nie schön, aber sie haben hier geschildert, dass das eine Ausnahmesituation war.
Frau Rat im Prozess im Wiener Landl
Es wird kurzer Prozess gemacht: Die Richterin bietet der Frau eine Diversion mit einer Probezeit von zwei Jahren an. „Beißen ist nie schön, aber sie haben hier geschildert, dass das eine Ausnahmesituation war.“ Dem gebissenen Beamten muss sie 500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das übergibt sie noch im Verhandlungssaal. Auch die Staatsanwaltschaft hat gegen die Diversion keine Einwände – sie ist also rechtskräftig.
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