Es hat sich ausgeklebt

„Mumienhände“ auf A2: Jetzt kommt die Rechnung

Wien
18.03.2026 13:33
Porträt von krone.at
Von krone.at

Im Mammutprozess mussten sich am Mittwoch zwölf weitere Mitglieder der mittlerweile aufgelösten Klimabewegung „Letzte Generation“ am Wiener Landl verantworten. Es ging um schwere Sachbeschädigung nach spektakulären Blockaden auf der A2 sowie einer Klebe-Aktion vor dem Parlament. Zwei Aktivisten wurden für schuldig befunden. Neun weitere Angeklagte nahmen eine Diversion an.

Bei den Angeklagten handelte es sich unter anderem um Berufstätige, Studentinnen und Studenten, Arbeitslose sowie eine Pensionistin. Mit einer Mischung aus Quarzsand und Superkleber hatte sich einer von ihnen am 20. November 2023 auf dem Karl-Renner-Ring in Wien vor dem Parlament auf der Straße festgeklebt. Ein erhebliches Verkehrschaos war die Folge, die Berufsfeuerwehr wurde alarmiert und musste den Aktivisten folglich von der Fahrbahn stemmen. 

Horrende Kosten für Stadt und Feuerwehr
Für die Stadt Wien entstanden durch die Protestaktion horrende Kosten in Höhe von 5950 Euro – auch die Feuerwehr musste rund 1000 Euro hinblättern. Vier weiteren Mitgliedern wirft die Staatsanwaltschaft Beitragstäterschaft durch Ankleben mit Superklebern bzw. Teilnahme an der Verkehrsblockade vor.

Mit Hammer von Fahrbahn gestemmt
Vier weiteren Ex-Mitgliedern warf die Staatsanwaltschaft Beitragstäterschaft bei den Vorfällen am Ring vor. Sieben Personen mussten sich zudem wegen Beitragstäterschaft bei Protestaktionen einen Tag zuvor auf der Süd Autobahn (A2) in Traiskirchen, Wiener Neudorf und Vösendorf verantworten. Sie sollen jene Protestierende mit „Mumienhänden“ durch ihre Teilnahme bei den Blockaden, jedoch ohne die berüchtigte Mischung aus Sand und Superkleber, bestärkt haben. Die – aus Sicht der Anklagebehörde – elf Beitragstäter waren unter anderem für die Rettungsgasse verantwortlich, also nicht festgeklebt, nahmen lediglich mit Superkleber an der Blockade teil oder verklebten sich die Hände miteinander.

Die Aktivisten mit „Mumienhänden“ hatten damals mit schwerem Gerät sowie Hammer und Meißel von der Fahrbahn gestemmt werden müssen. Die Autobahnproteste waren bereits im vorangegangenen Verfahrenstag Thema vor Gericht gewesen.

Verteidiger Clemens Lahner plädierte am Mittwoch für fünf seiner Mandantinnen und Mandanten auf Freispruch. „Es kann nicht sein, dass alle nach dem Motto ‘mitgehangen – mitgefangen‘ angeklagt werden“, sagte Lahner. Drei von ihnen seien bei den Aktionen für die Bildung einer Rettungsgasse zuständig gewesen und hätten lediglich sitzend auf der Straße – ohne Klebstoff – an dem Protest teilgenommen.“

Sein Kollege Ralf Niederhammer betonte vor der Richterin: „Niemand hat sich engagiert, um Sachbeschädigungen zu begehen.“ Auch verwies er auf das Beispiel einer Aktivistin, die eine Rettungsgasse gebildet hatte. „Es fällt schwer zu akzeptieren, dass einem jetzt eine Straftat vorgeworfen wird.“ In die gleiche Kerbe schlugen auch die weiteren beiden Verteidiger Simon Häusler und Christian Schmaus.

Neun Angeklagte bekannten sich schuldig
Vor der Richterin bekannten sich am Mittwoch neun der zwölf Angeklagten schuldig. Ebenfalls neun Angeklagte nahmen letztlich eine diversionelle Erledigung an, darunter auch der 24-Jährige, der sich auf der A2 festbetoniert hatte. Der Fall des 29-jährigen Deutschen wurde zur weiteren Klärung ausgeschieden und auf den nächsten Verhandlungstag vertagt. Ein früherer Aktivist und eine Aktivistin wurden wegen schwerer Sachbeschädigung zu Geldstrafen von 1950 (130 Tagessätze zu je 15 Euro) sowie 400 Euro verurteilt. Die beiden hatten sich vor der Richterin ebenfalls schuldig bekannt. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Der Prozess ist Teil des Großverfahrens gegen insgesamt 47 frühere Aktivistinnen und Aktivisten der Klimaschutzbewegung. Insgesamt wurden bei den bisherigen Verhandlungstagen bisher zehn Personen zu Geldstrafen verurteilt und sechs Fälle diversionell erledigt. Der nächste Verhandlungstag findet am 26. März statt.

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