13-mal soll eine in Salzburg lebende Türkin (37) Suchtgift ins Land geschmuggelt haben. Immer mit dabei: ihre drei Kinder. Beim fortgesetzten Strafprozess am Dienstag setzte es fünf Jahre unbedingte Freiheitsstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Bereits zu Beginn des Strafprozesses, Mitte Jänner, erklärte die Staatsanwältin den Hauptvorwurf gegen die dreifache Mutter (37) mit türkischer Staatsbürgerschaft: Suchtgifthandel durch Schmuggelfahrten. „Bei 13 Fahrten hat sie rund 14 Kilogramm Kokain transportiert“, betonte die Anklägerin. Daneben half die Angeklagte ihrer Suchgift-Bande mit organisatorischen Aufgaben – ihre Wohnung, wo auch die Kinder gelebt hatten, stellte sie als Suchtgiftbunker zur Verfügung.
Laut Verteidiger habe sie nach einer unglücklichen Ehe einen neuen Mann kennengelernt, einen Drogendealer. Dabei sei ihr ein Angebot gemacht worden: 3000 Euro pro Schmuggelfahrt. Mit dem Hinweis, dass „es mit den Kindern sicherer“ ist. Tatsächlich hatte sie bei jeder der 13 Fahrten in die Niederlande ihre Kleinsten mit, obwohl die Obsorge beim Jugendamt lag. Deswegen wurde ihr zusätzlich auch Kindesentziehung vorgeworfen.
Unbedingte Freiheitsstrafe
Bei der Prozessfortsetzung am Dienstag wurde das noch nicht rechtskräftige Urteil verkündet: fünf Jahre unbedingte Gefängnisstrafe.
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