Ein Salzburger Hausbesitzer erschoss Ende Juli 2025 einen ungarischen Einbrecher in seinem Garten im Stadtteil Gnigl. Am Montag sprach ihn ein Geschworenengericht von der Mordanklage – noch nicht rechtskräftig – frei. Die „Krone“ weiß, wie es in dem Fall weitergeht, und erklärt das Urteil im Detail.
Nach der Urteilsverkündung am Montagnachmittag im Salzburger Landesgericht war die Erleichterung beim Angeklagten groß: Der Hausbesitzer wurde von der Mordanklage freigesprochen, nachdem er am 31. Juli 2025 einen 31-jährigen Einbrecher in seinem Garten erschossen hatte.
Im Detail wurde die Frage nach dem Mord einstimmig verneint – acht Stimmen zu null. Vier zu vier ging die Frage nach einer absichtlich schweren Körperverletzung mit Todesfolge aus – bei Gleichstand wird immer zugunsten des Angeklagten gewertet. Angenommen wurde letztlich eine Körperverletzung mit tödlichen Folgen. Die Zusatzfrage nach einer Notwehr bejahten alle acht Laienrichter. Durch die Annahme der Notwehr war die Körperverletzung rechtlich gerechtfertigt – deshalb gab es auch keine Strafe.
Drei Tage Bedenkzeit für Rechtsmittel
Statt zurück in die Justizanstalt gebracht zu werden, wurde der 66-Jährige sofort enthaftet und in die Freiheit entlassen. Die österreichweit viel beachtete Entscheidung des Geschworenengerichts ist aber noch nicht rechtskräftig. Bis Freitag, 23.59 Uhr, hat die Staatsanwaltschaft noch die Möglichkeit, ein Rechtsmittel einzubringen – nämlich eine sogenannte Nichtigkeitsbeschwerde.
Mit dieser Beschwerde können Verfahrensfehler aufgezeigt werden. Aber: Die Entscheidung der Geschworenen – Wahrspruch genannt – kann vom Höchstgericht nicht aufgehoben oder geprüft werden. Lediglich die Durchführung des Verfahrens werde kontrolliert, beispielsweise die Formulierung der Fragen an die Geschworenen. „Wir haben Bedenkzeit genommen“, hieß es am Dienstag von der Anklagebehörde.
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