Die Servicepauschale bei Mobilfunk-Verträgen ist laut Urteilen unzulässig, viele Kunden haben sie aber trotzdem noch nicht zurückgefordert. Weshalb eine Rückforderung sinnvoll ist und wie sie einfach gestellt werden kann.
Ab 1. April steigen bei einigen Mobilfunkanbietern die Preise für Mobilfunk und Internet. Grund ist eine Wertsicherungsklausel. Bestandskunden von A1 und Magenta zahlen voraussichtlich rund 3,5 Prozent mehr pro Monat. Bei Drei fällt die Anpassung mit bis zu 6,5 Prozent höher aus, da 2025 keine Erhöhung erfolgt ist.
Ein Grund mehr, sich auch von den Mobilfunkern Geld zurückzuholen, denn: Über viele Jahre haben die heimischen Netzbetreiber für Handy- und Internetverträge eine Servicepauschale in Höhe von etwa 20 bis 35 Euro pro Jahr kassiert – zu Unrecht.
„Alle Kunden bekamen die Pauschale retour“
Nach einem Urteil, das eine ähnliche Gebühr bei Fitness-Centern zu Fall brachte, nahmen Konsumentenschützer und Juristen auch die Mobilfunker ins Visier – mit Erfolg. Zwar ist das Verbandsverfahren der Arbeiterkammer noch anhängig, doch Hunderte Einzelklagen wurden bereits rechtskräftig zugunsten der Kunden entschieden.
Alleine gegen den Mobilfunkanbieter Drei haben wir 2025 weit über 2500 Gerichtsverfahren abgeschlossen. Alle Kunden haben die Servicepauschale zurückbekommen.

Rechtsanwalt und Konsumentenschutzexperte Matthias Strohmayer
Bild: Clemens Fritzsche
Bezahlt wird erst, wenn Post vom Anwalt kommt
In Summe erstritt die Kanzlei des Rechtsanwalts und Konsumentenschutzexperten Matthias Strohmayer gegen Drei fast 1,5 Millionen Euro, im Schnitt waren es 240 Euro pro Person. Die Handynutzer, die selbst direkt bei Drei eine Rückzahlung fordern, blitzen aber weiterhin ab, erklärt Strohmayer weiter. Erst, wenn Post vom Anwalt kommt, werde bezahlt.
Ähnlich die Situation bei A1 und Magenta. Dort hat der Rechtsexperte aus Kapazitätsgründen im Jahr 2025 jeweils über 500 Verfahren erfolgreich beendet und Gutschriften erreicht.
Wer noch eine Servicepauschale bezahlt hat, kann diese kostenlos unter www.servicepauschale.at zurückholen, auch wenn der Vertrag schon beendet ist. Auf den Ausgang der Verbandsklage braucht man nicht zu warten. Das könnte laut dem Experten nämlich noch bis 2028 dauern.
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