Milliardenkürzungen

Regierung setzt bei Förderungen den Rotstift an

Innenpolitik
04.03.2026 15:25
Porträt von krone.at
Von krone.at

Es ist eine der größten Weichenstellungen in der Förderpolitik der vergangenen Jahre: Die Regierung will bei Subventionen den Rotstift ansetzen – und das in Milliardenhöhe. Bis 2029 sollen insgesamt 1,95 Milliarden Euro eingespart werden. Künftig sollen Förderungen außerdem nicht mehr auf Dauer laufen, sondern nur noch befristet vergeben und regelmäßig überprüft werden. Was das konkret bedeutet, wurde am Mittwoch im Ministerrat festgelegt.

Grundlage der Einigung ist ein Bericht der sogenannten Förder-Taskforce. Bereits im Strategiebericht zum Budget waren entsprechende Einsparungsziele vorgegeben worden. Nun steht fest, wie sie umgesetzt werden sollen.

Milliardenvolumen im Fokus
Im Jahr 2024 beliefen sich die direkten Förderungen des Bundes auf insgesamt 12,6 Milliarden Euro. Laut Bundesvoranschlag sollen es 2026 noch 10,1 Milliarden Euro sein. Die Förder-Taskforce errechnete, dass – abzüglich sogenannter „nicht gestaltbarer“ Förderungen wie etwa aus EU-Mitteln finanzierter Programme oder Mittel aus dem Aufbau- und Resilienzplan – ein gestaltbares Fördervolumen von 7,7 Milliarden Euro verbleibt.

Von dieser Summe ausgehend sollen die Einsparungen schrittweise steigen: 2026 sind Kürzungen von 3,2 Prozent vorgesehen, 2028 sollen es 5,8 Prozent sein, 2029 schließlich 8,4 Prozent. Insgesamt ergibt sich daraus für den Zeitraum 2026 bis 2029 ein Einsparungsvolumen von 1,95 Milliarden Euro.

Jedes Ressort muss beitragen
Laut Aussendung des Ministerrats wird jedes Ressort einen Beitrag leisten müssen. Zudem sollen Förderprogramme gestrichen werden. Welche Programme konkret betroffen sein werden, geht aus der Mitteilung nicht hervor.

Parallel dazu einigte sich die Förder-Taskforce auf neun Grundprinzipien für eine künftige Förderstrategie des Bundes. Ziel sei mehr Transparenz und Effizienz. Zentrale Punkte sind klare zeitliche Befristungen neuer Förderungen sowie verpflichtende Evaluierungen. Eine Verlängerung soll nur nach Prüfung der Wirksamkeit möglich sein.

Darüber hinaus sollen Förderungen stärker zielgruppenorientiert ausgestaltet werden. Vor jeder Vergabe soll geprüft werden, ob alternative Maßnahmen sinnvoller wären und ob überhaupt eine Notwendigkeit für die konkrete Förderung besteht. Grundsätzlich sollen Fördermaßnahmen zudem von jener Gebietskörperschaft umgesetzt werden, die sachlich zuständig ist.

Überschneidungen werden überprüft
Auch thematische Überschneidungen zwischen Ministerien sollen überprüft werden, um Effizienzsteigerungen zu erzielen und Mehraufwände zu reduzieren. Geplant sind außerdem eine Konzentration von Zuständigkeiten und Abwicklungsstellen sowie eine inhaltliche Priorisierung. Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) bezeichnete den Bericht als „bedeutenden Schritt für eine Neuausrichtung der Förderlandschaft“. Er sehe darin einen wichtigen Baustein für notwendige Ausgabensenkungen mit Blick auf das Ziel, 2028 ein Defizit von drei Prozent zu erreichen.

Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) erklärte, der „Fördergießkanne“ werde nun der Kampf angesagt. Damit werde das Ausgabenproblem der Republik konsequent und nachhaltig angegangen. Staatssekretär Josef Schellhorn (NEOS) betonte: „Wir können und wir werden die Fundamente dieses Landes reparieren.“

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