Friederike L. (60) wird durch einen vom Gemeinderat in Sandl abgesegneten „Deal“ die Zufahrt zu ihrer Garage genommen. Die Kontrollinstanz will nun vom Bürgermeister wissen, ob bei der Rück- und Umwidmung eines öffentlichen Straßenstücks zu Lasten einer Witwe in Sandl alles mit rechten Dingen zugegangen ist.
Im Fall der Witwe Friederike L. aus Sandl ist seit Jänner auch die Volksanwaltschaft eingeschaltet. Diese hat nun den SPÖ-Bürgermeister der Mühlviertler Gemeinde, Gerhard Neunteufel, aufgefordert, eine Stellungnahme in der umstrittenen Umwidmungscausa abzuliefern. „Ich hoffe sehr, dass die Überprüfung mögliche amtsseitig verübte Fehler zutage fördert und mir dadurch in Folge die Zufahrt zur Garage erhalten bleibt“, sagt die 60-Jährige.
Straße soll ersatzlos weichen
Der Gemeinderat hatte im Sommer 2025 mit SPÖ-Mehrheit beschlossen, eine öffentliche Straße, die zur Garage der Witwe führt, umzuwidmen und aufzulassen. Hintergrund: Die Gemeinde hatte auf einer großen Wiese insgesamt 15 Bauparzellen für Reihenhäuser genehmigt. Damit sich das aber platzmäßig ausgeht, soll die Straße ersatzlos weichen.
„Komme sonst nicht zur Garage“
„Ich benütze die Zufahrt seit mehr als 40 Jahren, komme auf andere Weise gar nicht zur Garage. Außerdem haben wir damals bei den Aufschließungskosten für das öffentliche Straßenstück kräftig mitgezahlt“, ärgert sich L., die auf ihre Zufahrt gar nicht verzichten könnte. „Auf diesem Weg muss ja auch immer ein Lkw zufahren, der mir das Brennholz für die Zentralheizung anliefert.“
Kaufangebot unterbreitet
Die Witwe hat der Gemeinde Sandl deshalb auch schriftlich ein Kaufangebot für die 104 Quadratmeter große Verkehrsfläche unterbreitet. „Ich würde dafür sogar einen höheren Preis zahlen, als sonst ortsüblich ist.“ Die Antwort darauf steht aber aus.
Unterstützung erfährt die 60-Jährige von Gemeinderat Herwig Kerschbaummayr (Liste Kerschy): „Rein aus Gewinnmaximierung einer Frau die Zufahrt zur eigenen Garage zu nehmen, ist beschämend, das gehört neu aufgerollt.“
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