Froschkonzert-Streit

Oberste Richter haben beim Quaken das letzte Wort

Oberösterreich
12.02.2026 07:00

Die nächste Aufführung des Froschkonzertes von Pasching steht bevor: Nach dem Bezirksgericht Traun ging’s zum Landesgericht Oberösterreich – und nun ist der Oberste Gerichtshof in Wien an der Reihe. Der vom Gequake genervte Nachbar, der die Ruhestörung jetzt ertragen müsste, hat den Weg zur letzten Instanz eingeschlagen.

Jener Nachbar, der sich über die lauten Frösche beschwerte, in erster Instanz Recht bekam und in der zweiten Instanz unterlag, hat am 6. Februar eine „ordentliche Revision“ eingebracht, wie Walter Eichinger, Sprecher des Landesgerichts Linz, der „Krone“ bestätigte. Dies war nach dem Spruch des Landesgerichts Linz für zulässig erklärt worden.

Keine Entscheidungsfrist, aber Durchschnittswert
Wie lange der Oberste Gerichtshof für seine Entscheidung braucht, kann schwer vorhergesagt werden. Eine Frist gibt es nicht, laut Angaben des OGH werden die Verfahren um Entscheidungen nach weniger als vier Monaten bekannt gegeben.

„Anti-Frosch-Zaun“ sollte bleiben
Bekanntlich haben Karin und Wolfgang Knoll, denen der Schwimmteich, der von Fröschen besiedelt wurde, gehört, schon etwa 35.000 Euro Anwaltshonorare bezahlt und müssen jetzt weitere Kosten fürchten – eine Rechtsschutzversicherung besteht nicht. Die Zusage nach dem „Sieg“ am Landesgericht Linz, einen bereits errichteten „Anti-Frosch-Zaun“ stehenzulassen, um weiteren Zuzug zu verhindern, war dem genervten Nachbarn zu wenig. Ihm geht es bei der Klage um die Reduzierung des nächtlichen Lärms.

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