Aufgrund der Missstände und der Überbelegung in heimischen Häfen fordern renommierte Anwälte rasche Reformen. Auch sie machen sich für die automatische bedingte Entlassung nach Verbüßung der Hälfte der Strafzeit bei Haftstrafen von bis zu einem Jahr stark.
In der Debatte um dringend notwendige Änderungen im heimischen Strafvollzug melden sich jetzt Österreichs Strafverteidiger zu Wort. Wie berichtet, platzen die Gefängnisse im Land aus allen Nähten, die Überbelegung liegt aktuell bei 108 Prozent. Missstände, Personalmangel und steigende Suizidzahlen machen der Justiz zu schaffen. Der Fall um den Tod eines Häftlings in der Justizanstalt Hirtenberg sorgt für Bestürzung.
Eine massive räumliche und zahlenmäßige Überbelegung der Justizanstalten ist evident.

Anwalt Philipp Wolm
Bild: www.kw-anwaelte.com/
Sicherheit und Resozialisierung
Mit der Fußfessel-Erweiterung und dem Wegfall generalpräventiver Voraussetzungen für die bedingte Entlassung gab es zuletzt Reformen, die auch von der Vereinigung Österreichischer Strafverteidiger (VÖStV) begrüßt werden. „Dennoch ist eine massive räumliche und zahlenmäßige Überbelegung der Justizanstalten evident“, sagt deren Präsident Philipp Wolm. Die Zwecke des Strafvollzugs – Sicherheit und Resozialisierung – seien gefährdet.
Mehr Ressourcen für die Justizwache
Die Vereinigung, der rund 400 Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen angehören, fordert daher von der Regierung weitere Schritte, allen voran die automatische bedingte Entlassung nach Verbüßung der Hälfte der Strafzeit bei (Rest-)Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr. „Kurze Freiheitsstrafen sollten generell vermieden werden“, so Wolm.
Weitere Forderungen sind die Forcierung der Fußfessel sowie der Ausbau der Unterstützungsleistungen zur Resozialisierung vorzeitig Entlassener. „Es braucht auch mehr Ressourcen für den Justizwachkörper“, sind sich die Strafverteidiger einig.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.