"Insbesondere wurden den Konsumenten Sicherheitsvorkehrungen aufgebürdet, die keinerlei gesetzliche Grundlage haben. (...) Die Banken neigen dazu, im Online-Banking für die Kunden alle nur denkbaren Sorgfaltspflichten zu erfinden und das Risiko von Fehlern im System auf die Kunden zu überwälzen", so VKI-Juristin Jennifer Wassermann am Freitag in einer Aussendung.
Von Seiten der Bank hieß es: "Die BAWAG P.S.K. teilt die Rechtsmeinung des OLG-Wien im gegenständlichen Fall nicht. Da das Urteil des OLG-Wien nicht rechtskräftig ist und wir Revision einbringen werden, können wir derzeit keine Aussage treffen, welche Änderungen der Klauseln erfolgen werden."
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