Nach einem lebensgefährlichen Unfall im Sommer 2025 in Linz-Auwiesen kam ein Lkw-Lenker, der offenbar eine Höhenbeschränkung missachtet hatte, nun mit einer Diversion davon. Dem 22-Jährigen bleibt damit eine Vorstrafe erspart.
Das folgenschwere Unglück hatte sich am 16. Juli 2025 gegen 9 Uhr in der Gabesstraße in Linz-Auwiesen zugetragen. Ein mit zwei jungen Mühlviertlern besetzter Lkw war unter einer querenden Fußgängerbrücke durchgefahren – mit verheerenden Auswirkungen. Denn ein am Fahrzeug montierter Kranaufleger rammte den 40 Jahre alten Steg aus Stahlbeton, hob ihn aus den Angeln und brachte ihn zum Einsturz.
Der 50 Tonnen schwere Brückenteil krachte genau in die Fahrerkabine, verfehlte die Insassen nur knapp. Der 22-jährige Lenker aus Arnreit und sein 18-jähriger Kollege aus Lembach am Beifahrersitz wurden eingeklemmt und schwer verletzt. Ihre Rettung verlief schwierig und langwierig. Erst nach zwei Stunden konnte der Fahrer, 45 Minuten später der Beifahrer geborgen werden. Ein mobiles OP-Team stand vor Ort im Einsatz.
Beide Männer wurden auf die Intensivstation des Kepler Uniklinikums (KUK) nach Linz gebracht und operiert. Sie überlebten, leiden aber heute noch an den Folgen des Unfalls. Die Staatsanwaltschaft Linz leitete gegen den Lkw-Lenker ein Ermittlungsverfahren ein. Dem Mühlviertler wurde vorgeworfen, ein bestehendes Fahrverbot für Automobile mit mehr als 3,6 Metern Höhe ignoriert zu haben.
Der junge Mann rechtfertigte sich damit, dass das Verkehrsschild mit einem Pickerl überklebt und daher auch nicht ausreichend sichtbar gewesen sei. Allerdings kam ein Sachverständiger zu dem Schluss, dass der Aufkleber so platziert gewesen war, dass der Lenker den Inhalt trotzdem erkennen hätte können und eine Durchfahrt für sein 4,2 Meter hohes Gefährt natürlich nicht gestattet war.
Der 4,2 Meter hohe Lkw samt Kranaufbau war für diese Brückenunterführung eindeutig zu hoch. Dem Lenker ist eine Diversion angeboten worden, die er auch annahm.
Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz
Dem bisher völlig unbescholtenen 22-Jährigen wurde eine Diversion angeboten, in die er nun einwilligte. Er musste eine Geldstrafe in Höhe von 2495 Euro bezahlen und bleibt damit strafrechtlich auch weiterhin unbescholten.
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