„Wollte sie abholen“

Freier schenkte Escortdame Polster mit Peilsender

Gericht
27.01.2026 16:00

Ein 43-jähriger Niederösterreicher wollte mehr als nur Sex von seiner Escortdame und verliebte sich offenbar unsterblich in sie. Die Rumänin erwiderte die Zuneigung nicht, was der Mann wiederum nicht akzeptieren wollte. Er jubelte ihr einen Peilsender unter und rief einen Schlüsseldienst, um sich Zutritt zu ihrer Wohnung zu verschaffen. Doch nicht nur das.

Im ersten Moment mag es an den Kino-Kultfilm „Pretty Woman“ erinnern. Doch trifft man im Wiener Landesgericht die Akteure, platzt jegliche Romantik in der Sekunde. Denn jener 43-jährige Niederösterreicher, der sich in eine Sexarbeiterin verliebte, muss sich nun wegen Stalkings, Hausfriedensbruch und gefährlicher Drohung verantworten.

„Reaktion war vielleicht etwas überzogen“
„Ich habe Gefühle für das Opfer“, leitet der Mann, der alle anderen Prozessbeteiligten ständig unterbricht, ein. „Ich schaue gern Horrorfilme, und deshalb war meine Reaktion vielleicht etwas überzogen“, meint er in Bezug auf seine Drohmails. Weil die Agentur die Prostituierte nach zahlreichen Liebesbekundungen und Zudringlichkeiten des Freiers nicht mehr zu ihm schicken wollte, sendete er per Mail Tötungsphantasien: „Ich werde sie töten. Ich komme zur Agentur und laufe Amok“, war etwa darin zu lesen.

Dass die junge Frau keine Beziehung mit ihm wollte, konnte der verliebte Freier nicht akzeptieren. Um an ihre private Wohnadresse zu gelangen, schenkte er ihr ein Polster, in dem er einen Peilsender versteckte. „Ich wollte sie halt einfach mal abholen“, begründet er, sagt aber später, dass er sein Handy und seine Vignette bei ihr vermutete, die er beim letzten Treffen im Hotel verloren hätte …

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Es ist wurscht, ob Sie Ihre Vignette, Ihren Goldhamster oder sonst etwas in der Wohnung vermuten. Das ist Hausfriedensbruch!

Richterin Claudia Zöllner

Schlüsseldienst geholt, um in ihre Wohnung zu gelangen
Die Frau fand den Peilsender, der Mann entwickelte einen neuen Plan. Über das zentrale Melderegister kam er auf legalem Weg an die Adresse der Rumänin. Um kurz darauf erneut das Gesetz zu brechen. Weil diese mehrmals nicht die Tür öffnete, als er klopfte, rief der Wiener einen Schlüsseldienst, um in die Wohnung zu gelangen.

„Ich wollte nur nachschauen, ob meine Sachen dort sind“, fehlt ihm jegliches Schuldbewusstsein. „Es ist wurscht, ob Sie Ihre Vignette, Ihren Goldhamster oder sonst etwas in der Wohnung vermuten. Das ist Hausfriedensbruch!“, wundert sich nicht nur Richterin Claudia Zöllner über die Schilderungen des Mannes. „Es ist halt ein bissel kreativ“, argumentiert er. „Nein, das ist ang‘haut“, korrigiert Frau Rat. 

Großes Interesse am Prozess im Wiener Landl
Großes Interesse am Prozess im Wiener Landl(Bild: Heinz Stephan Tesarek, Krone KREATIV)

Freispruch vom Stalking
Das Opfer gibt sich in der Vernehmung wortkarg und unkonkret („Es ist schwer, wenn ich Ihnen alles aus der Nase ziehen muss“), weshalb die Richterin den Stalking-Vorwurf freisprechen muss. Für den Hausfriedensbruch und die gefährliche Drohung fasst der unbescholtene 43-Jährige – nicht rechtskräftig – drei Monate bedingte Haft aus.

„Was muss passieren, dass Sie endlich verstehen, dass die Frau nichts von Ihnen will?“, fragt die Richterin abschließend. „Das weiß ich jetzt“, beteuert der beharrliche Freier. Bis auf die Drohungen würde er es allerdings „alles wieder genauso machen“. Für das Opfer wohl die nächste gefährliche Drohung.

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